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Informationen zum elektronischen Personalausweis

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Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.

Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Informationen zum „Online-Ausweis“. Sie finden diese Informationen hier.

Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personalausweis gültig ist, in der Pass-/ Personalausweisstelle der Botschaft London, im Generalkonsulat Edinburgh oder in einer beliebigen Personalausweisbehörde ein- und ausschalten.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), sowie die nachträgliche Einschaltung oder das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion.

Die Neusetzung/ Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen Lesegerät zu Hause durchführen, wenn Sie ein solches besitzen.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in Großbritannien, können Sie den PIN-Brief direkt an Ihre Auslandsadresse schicken lassen.

Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.

Verlust von elektronischen Personalausweisen

Wurde Ihr Personalausweis mit eingeschalteter elektronischer Funktion verloren oder gestohlen, muss dieser sofort gesperrt werden, damit der Ausweis nicht missbräuchlich zur Identifizierung im Internet benutzt werden kann, auch wenn hierzu außerdem die PIN erforderlich wäre.

Bitte rufen Sie zur Sperrung folgende Hotline an: +49180-1-33 33 33 (kostenpflichtig, auch aus dem Ausland erreichbar). Zum Sperren werden der Name, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort abgefragt.

Bitte melden Sie zusätzlich den Verlust auch der ausstellenden Personalausweisbehörde!

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