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Namensrecht und Personenstandswesen
Allgemeine Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung Ihrer Erklärung ist in der Regel das Standesamt an Ihrem letzten deutschen Wohnort in Deutschland. Sofern keiner der Beteiligten je in Deutschland wohnhaft war, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Oft ist eine Abgabe der Erklärung auch direkt beim Standesamt möglich, wenn Sie Rücksprache mit dem Amt gehalten haben.
Vorbereitung und Abgabe Ihres Antrages bei einer deutschen Auslandsvertretung
Die deutschen Auslandsvertretungen in UK bearbeiten keine personenstands- und namensrechtlichen Erklärungen selbst, sondern leiten diese, sofern von Ihnen gewünscht, an das zuständige Standesamt weiter. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie jedoch zu den Folgen der abgegebenen Namenserklärung im deutschen Rechtsbereich beraten.
Ihre Unterlagen müssen vorgeprüft werden, bevor Sie einen Termin buchen können.
Bitte übersenden Sie die erforderlichen Antragsunterlagen zur Vorprüfung in einfacher Kopie (nicht im Original!) postalisch an die zuständige Vertretung:
LONDON Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Rechts- und Konsularabteilung Namenserklärungen 23 Belgrave Square London SW1X 8PZ |
EDINBURGH Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Rechts- und Konsularabteilung 16 Eglinton Crescent Edinburgh EH12 5DG |
Bitte senden Sie Ihre Dokumente keinesfalls mehrfach an uns, da dies lediglich Mehrarbeit verursacht und nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung führt. Wir können leider keine Anträge per Email entgegennehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit an der Botschaft London je nach Einzelfall variieren kann, aber im Durchschnitt ca. vier Monate beträgt. Das gesamte Verfahren (d.h. Bearbeitung bei der Botschaft und anschließend beim Standesamt) kann sechs bis zwölf Monate dauern, aber im Durchschnitt zwei bis vier Monate beträgt. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
Sofern Sie die Unterlagen bereits übermittelt haben, bitten wir um Geduld. Wir melden uns sobald wie möglich bei Ihnen zurück und übersenden Ihnen eine Bestätigungsmail, mit der Sie einen Termin buchen können. Nach dem Termin wird der Antrag ans Standesamt geschickt, wo er abschließend bearbeitet wird.
Antragskategorien und Formulare
Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Fallzahlen und Emailanfragen kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass vermehrte Sachstandsanfragen gleichen Inhalts die Bearbeitung nicht beschleunigen.
Fragen, deren Antwort sich bereits auf unserer Internetseite findet, können leider nicht beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.