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Namensrecht und Personenstandswesen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft in London aufgrund der aktuellen Gesundheitslage derzeit leider keine Termine in Personenstandsangelegenheiten anbieten kann. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Sobald Terminbuchungen wieder möglich sind, werden wir an dieser Stelle einen Hinweis veröffentlichen.
Wir können Namenserklärungen jedoch weiterhin vorbereiten. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen – sofern nicht schon erfolgt - zu diesem Zweck postalisch, wie hier beschrieben: Allgemeine Informationen zu Ablauf und Terminvergabe .
Die Annahme von Anträgen per Email ist leider nicht möglich.
Allgemeine Informationen
Bitte übersenden Sie die erforderlichen Antragsunterlagen zur Vorbereitung in einfacher Kopie (nicht im Original!) an die zuständige Vertretung:
LONDON Rechts- und Konsularabteilung Namenserklärungen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 23 Belgrave Square London SW1X 8PZ | EDINBURGH Rechts- und Konsularabteilung Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland 16 Eglinton Crescent Edinburgh EH12 5DG |
Die Bearbeitung kann aufgrund der Vielzahl an Anfragen bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie, in dieser Zeit von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte senden Sie Ihre Dokumente keinesfalls mehrfach an uns, da dieses Vorgehen hier unnötige Mehrarbeit verursachen würde und nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung führt.
Sofern Sie die Unterlagen bereits übermittelt haben, bitten wir um Geduld. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Fallzahlen und Emailanfragen kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass vermehrte Sachstandsanfragen gleichen Inhalts die Bearbeitung nicht beschleunigen.
Fragen, deren Antwort sich bereits auf unserer Internetseite findet, können leider nicht beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.