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Staatsangehörigkeit

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Seit dem 1. Januar 2000 ist das neue deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft , das das bis dahin geltende „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ (RuStAG) vom 1. Januar 1914 grundlegend erneuert hat. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht hat zuvor und seitdem zahlreiche Änderungen erfahren, die im Folgenden umrisshaft dargestellt werden. Bitte lesen Sie sowohl die Abschnitte zu den Erwerbs- als auch den Verlustgründen.

Einzelfälle können mit diesem Kurzüberblick nicht immer geklärt werden. Zu Detailfragen konsultieren Sie bitte auch unsere Liste der häufigsten Fragen (FAQ) zur Staatsangehörigkeit. Werden Sie auch dort nicht fündig, setzten Sie sich bitte mit der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung.

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