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Passantrag über die deutschen Honorarkonsuln in Großbritannien

Artikel

Passanträge werden auch von unseren Honorarkonsuln in Aberdeen, Barrow upon Humber, Belfast, Bristol, Cardiff, Leeds, Liverpool, Newcastle, Plymouth und Southampton entgegengenommen.

Hinweise

  1. Eine Passbeantragung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung direkt mit dem jeweiligen Honorarkonsul möglich.
  2. Sie können nur einen Termin beantragen, wenn Sie im jeweiligen Amtsbezirk des Honorarkonsuls leben (siehe unter „Kontaktdaten“)
  3. Bitte beachten Sie zu den erforderlichen Unterlagen die separaten Merkblätter der deutschen Auslandsvertretungen
  4. Die in den Merkblättern aufgeführten Passgebühren müssen in Pfund durch „postal orders“ bezahlt werden. Aufgrund regelmäßiger Wechselkursänderungen werden Sie gebeten, sich 24 Stunden vor Ihrem Termin nochmals hier über die aktuellen Gebührensätze zu informieren.
  5. Für die Beantragung bei einem Honorarkonsul wird eine zusätzliche Gebühr (pro Person / auch für Kinder) berechnet:
    96,50 EURO (übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London)
    89,68 EURO (übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Edinburgh)
    Die Gebühr ist in GBP zu begleichen, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs. Diese Zusatzgebühr kann im Gegensatz zur Passgebühr auch in bar bezahlt werden - falls bei der Terminbestätigung nicht anders angeben.
  6. Der Honorarkonsul nimmt die Anträge nur entgegen und leitet sie an die übergeordnete Auslandsvertretung, also die Botschaft London bzw. das Generalkonsulat Edinburgh, weiter. Die letztendliche Entscheidung über den Antrag und über evtl. noch nachzufordernde Unterlagen trifft die Botschaft bzw. das Generalkonsulat.
  7. Der Honorarkonsul kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob ein Antrag ggf. in London gestellt werden muss. Besonders in komplizierten Fällen können die Honorarkonsuln an die Botschaft London/ Generalkonsulat Edinburgh weiterverweisen.

Kontaktdaten

Bezeichnung

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Mr Graeme Edward, Honorarkonsul

Ort

Aberdeen

Land

Vereinigtes Königreich

Adresse

Ledingham Chalmers LLP, Johnstone House, 52-54 Rose Street, Aberdeen, AB10 1HA

Postadresse

Ledingham Chalmers LLP, Johnstone House, 52-54 Rose Street, Aberdeen, AB10 1HA

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Aberdeen City and Aberdeenshire.

Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Edinburgh.

E-Mail

Telefon

+44 1224 408 608

Telefonnummer für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten

+44 7921 582320

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen

Dienstleistungen:

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Weitere Informationen von dem Honorarkonsul für Aberdeen, Herrn Graeme Edward

Liebe Leser und Leserinnen,

gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Aberdeen innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.

Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten oder beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung Wirtschaft sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.

Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:

Passanträge/ Visumanträge

Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten. Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen finden Sie hier.

Detaillierte Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann.

Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in London.

Beglaubigungen

Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden.

Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Namenserklärungen

Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den/die Honorarkonsulin beglaubigt werden.

Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft London.

Rentenangelegenheiten

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Erbausschlagung

Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden.

Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.

Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengericht nicht notwendig.

Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.

Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul

Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie mich bitte per Email, Telefon oder auf dem Postweg. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Bezeichnung

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Sascha Hans Kripgans, Honorarkonsul

Ort

Barrow upon Humber

Land

Vereinigtes Königreich

Postadresse

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Wood Lea, Westoby Lane, Barrow upon Humber DN19 7DJ, North Lincolnshire Großbritannien / Vereinigtes Königreich.

Amtsbezirk / Konsularbezirk

East Riding of Yorkshire, Kingston upon Hull, North Lincolnshire, North East Lincolnshire, Lincolnshire und Nottinghamshire, Nottingham

Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London

E-Mail

Telefon

+44 1469 53 13 88

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen

Dienstleistungen:

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Weitere Informationen von dem Honorarkonsul für Barrow upon Humber, Herrn Sascha Hans Kripgans

Liebe Leser und Leserinnen,

gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Barrow upon Humber innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.

Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten oder beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung Wirtschaft sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.

Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:

Passanträge/ Visumanträge

Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten. Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen finden Sie hier.

Detaillierte Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann.

Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in London.

Beglaubigungen

Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden.

Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Namenserklärungen

Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den/die Honorarkonsulin beglaubigt werden.

Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft London.

Rentenangelegenheiten

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Erbausschlagung

Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden.

Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.

Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengericht nicht notwendig.

Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.

Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul

Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie mich bitte per Email, Telefon oder auf dem Postweg. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Bezeichnung

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Kai von Pahlen

Ort

Bristol

Land

Vereinigtes Königreich

Postadresse

c/o DACB, Portwall Place, Portwall Lane, Bristol, BS1 9HS

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Bristol, Gloucestershire, Somerset. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London.

E-Mail

Telefon

(+44) 07823 668 147
Bild des Honorarkonsuls in Bristol, Kai von Pahlen
Kai von Pahlen © Kai von Pahlen

vorherige Terminvereinbarung notwendig

Bitte kontaktieren Sie Herrn von Pahlen vorzugsweise per E-Mail an bristol@hk-diplo.de, nur so kann eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleistet werden. In Notfällen erreichen Sie ihn unter +44 (0)7823 668 147.

Dienstleistungen:

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Weitere Informationen von dem Honorarkonsul für Bristol, Herrn Kai von Pahlen

Liebe Leser und Leserinnen,

gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Bristol innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.

Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten oder beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung Wirtschaft sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.

Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:

Passanträge/ Visumanträge

Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten. Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen finden Sie hier.

Detaillierte Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann.

Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in London.

Beglaubigungen

Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden.

Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Namenserklärungen

Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den/die Honorarkonsulin beglaubigt werden.

Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft London.

Rentenangelegenheiten

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Erbausschlagung

Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden.

Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.

Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengericht nicht notwendig.

Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.

Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul

Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie mich bitte per Email, Telefon oder auf dem Postweg. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Bezeichnung

Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Helga Rother-Simmonds, Honorarkonsulin

Ort

Cardiff

Land

Vereinigtes Königreich

Postadresse

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 42 St Margaret's Road, Whitchurch, Cardiff, CF14 7AB

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Cardiff, Vale of Glamorgan, Swansea, Newport, Torfaen, Blaenau Gwent, Rhondda Cynon Taff, Caerphilly, Merthyr Tydfil, Bridgend, Monmouthshire, Breconshire/Powys, Neath Port Talbot, Carmarthenshire, Pembrokeshire, Ceredigion. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London

E-Mail

Telefon

+44 79 67 44 22 68
Helga Rother-Simmonds, Honorarkonsulin in Cardiff
Helga Rother-Simmonds, Honorarkonsulin in Cardiff © Helga Rother-Simmonds

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Dienstleistungen:

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Vornahme deutscher notarieller Beurkunden

Weitere Informationen von der Honorarkonsulin für Cardiff, Frau Helga Rother-Simmonds

Liebe Leser und Leserinnen,

gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Cardiff innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.

Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten oder beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung Wirtschaft sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.

Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:

Passanträge/ Visumanträge

Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten. Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen finden Sie hier.

Detaillierte Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann.

Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in London.

Beglaubigungen

Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden.

Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Namenserklärungen

Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den/die Honorarkonsulin beglaubigt werden.

Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft London.

Rentenangelegenheiten

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Erbausschlagung

Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden.

Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.

Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengericht nicht notwendig.

Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.

Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

Vereinbarung eines Termins mit der Honorarkonsulin

Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie mich bitte per Email, Telefon oder auf dem Postweg. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Bezeichnung

Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Regina Rosenthal, Honorarkonsulin

Ort

Leeds

Land

Veringtes Königreich

Postadresse

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, c/o Gateley Plc, Minerva, 29 East Parade, Leeds, LS1 5PS

Amtsbezirk / Konsularbezirk

West Yorkshire, South Yorkshire und Lancashire, Blackburn (mit Darwen), Selby und Blackpool.
Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London

E-Mail

Telefon

+44 7485 713 620
Regina Rosenthal
Regina Rosenthal © Regina Rosenthal

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen

Dienstleistungen:

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Weitere Informationen von der Honorarkonsulin für Leeds, Frau Regina Rosenthal

Liebe Leserinnen und Leser,

gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Leeds innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.

Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten oder beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, Wirtschaftsförderung sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.

Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:

Passanträge/ Visumanträge

Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten.

Passantrag über die deutschen Honorarkonsuln in Großbritannien 

Detaillierte Informationen zum Passantrag entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft: Reisepass und Personalausweis

Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann.

Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in London.

Beglaubigungen

Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden.

Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Namenserklärungen

Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den/die Honorarkonsulin beglaubigt werden.

Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft London.

Rentenangelegenheiten

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Erbausschlagung

Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden.

Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.

Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengericht nicht notwendig.

Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.

Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

Vereinbarung eines Termins mit der Honorarkonsulin

Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie mich bitte per Email, Telefon oder auf dem Postweg. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Bezeichnung

Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Dr. rer. nat. Dorothea Mücke-Herzberg, Honorarkonsulin

Ort

Liverpool

Land

Vereinigtes Königreich

Postadresse

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, PO Box 189, Neston, CH33 9FE

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Grafschaften Cheshire, Conwy, Denbighshire, Flintshire, Gwyneed, Isle of Man, Isle of Anglesey und Wrexham sowie die unabhängigen Verwaltungsbezirke Halton, Knowsley, Liverpool, Sefton, St. Helens, Warrington und Wirral. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London

E-Mail

Telefon

+44 (0) 7404 659 214
Dorothea Mücke-Herzberg
Dorothea Mücke-Herzberg © Dorothea Mücke-Herzberg

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Dienstleistungen:

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses: Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen

Bezeichnung

Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Manuela Wendler, Honorarkonsulin

Ort

Newcastle upon Tyne

Land

Vereinigtes Königreich

Postadresse

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Consular Offices, Newcastle Civic Centre, Registrar's Entrance, Newcastle upon Tyne NE1 8PS, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Northumberland, Tyne & Wear, Durham, Cumbria, Teesside und North Yorkshire (nicht Selby)

E-Mail

Telefon

+44 79 54 03 47 44
Honorarkonsulin Manuela Wendler
Honorarkonsulin Manuela Wendler © GK Edinburgh

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen

Dienstleistungen (auch für Antragsteller mit Wohnort in Teesside und North Yorkshire):

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln: Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen

Weitere Informationen von der Honorarkonsulin für Newcastle upon Tyne, Frau Manuela Wendler

Liebe Leser,

gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.

Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung des Handels und Gewerbes sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.

Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:

Passanträge

Es ist möglich, in meinem Büro in Newcastle einen deutschen Pass zu beantragen. Passanträge werden immer donnerstags und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache angenommen. Beachten Sie bitte, dass aufgrund der zahlreichen Anfragen eine Wartezeit von mehreren Wochen entstehen kann.

Die Antragsgebühren und die zusätzliche Konsulargebühr aufgrund Beantragung in Newcastle sind in £ Sterling zu zahlen. Die Gebühren können entsprechend der konkreten Umstände (Passart, Alter des Antragstellers etc.) schwanken und werden auf Anfrage oder bei Antragsannahme festgesetzt.

Alle vom Antragsteller vorzulegenden Kopien von Dokumenten werden mit den Originalen, die vom Antragsteller mitzubringen sind, abgeglichen und beglaubigt. Relevante persönliche Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild werden digital aufgenommen und innerhalb von 24 Stunden an das Generalkonsulat Edinburgh zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Üblicherweise ist ein Fotograf zum Termin anwesend um bei Bedarf Passbilder entsprechend den Anforderungen an die Biometrie zu machen. Die Kosten für Passbilder betragen £ 10.

Die Ausstellung eines neuen Ausweises erfolgt in Deutschland und dauert in der Regel sechs bis sieben Wochen. Das Generalkonsulat Edinburgh und die Honorarkonsulin haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der ausstellenden Behörde. Der neue Pass wird dem Antragsteller schließlich per „special delivery“ zugesandt.

Beglaubigungen

Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können von der Honorarkonsulin beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).

Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).

Namenserklärungen

Namenserklärungen (Geburt, Heirat, Scheidung) können bis auf wenige und rechtlich komplizierte Einzelfälle von der Honorarkonsulin entgegengenommen werden. Nach Beglaubigung der Unterschriften und der Kopien aller vorzulegenden Originaldokumente durch die Honorarkonsulin wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung an das Generalkonsulat Edinburgh weitergeleitet. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).

Informationen zu Namenserklärungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Generalkonsulats Edinburgh.

Rentenangelegenheiten

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch die Honorarkonsulin beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Erbausschlagung

Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch die Honorarkonsulin beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).

Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.

Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.

Die Honorarkonsulin leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.

Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

Visa

Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann. Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an das deutsche Generalkonsulat in Edinburgh.

Vereinbarung eines Termins mit der Honorarkonsulin

Zur Vereinbarung eines Termins mit der Honorarkonsulin in Newcastle wenden Sie sich bitte direkt an die Honorarkonsulin, Frau Manuela Wendler:

Addresse: c/o German Consular Office, Registrar’s Entrance, Newcastle Civic Centre, Newcastle upon Tyne, NE1 8PS

Telefon: 079 5403 4744

Email: newcastle-upon-tyne@hk-diplo.de

Honorarkonsulin Wendler freut sich auf Ihren Besuch.

Bezeichnung

Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Angela Spatz, Honorarkonsulin

Ort

Plymouth

Land

Vereinigtes Königreich

Postadresse

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 6 Lanveoc Way, Modbury, PL21 0FW

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Devon und Cornwall. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London

E-Mail

Telefon

+44 75 82 22 89 76

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen

Dienstleistungen:

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Weitere Informationen von der Honorarkonsulin für Plymouth, Frau Angela Spatz

Liebe Leser und Leserinnen,

gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Plymouth innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.

Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten oder beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung Wirtschaft sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.

Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:

Passanträge/ Visumanträge

Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten. Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen finden Sie hier.

Detaillierte Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann.

Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in London.

Beglaubigungen

Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden.

Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Namenserklärungen

Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den/die Honorarkonsulin beglaubigt werden.

Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft London.

Rentenangelegenheiten

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Erbausschlagung

Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden.

Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.

Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengericht nicht notwendig.

Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.

Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

Vereinbarung eines Termins mit der Honorarkonsulin

Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie mich bitte per Email, Telefon oder auf dem Postweg. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Bezeichnung

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Richard Cutler, Honorarkonsul

Ort

Southampton

Land

Vereinigtes Königreich

Postadresse

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Totton & Eling Tennis Center, Aikman Lane, Totton, Hampshire, SO40 8 FT, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Dorset, Hampshire, Isle of Wight und Wiltshire. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London.

E-Mail

Telefon

+44 23 8155 0065
Richard Cutler
Richard Cutler © Richard Cutler

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen

Dienstleistungen:

Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)

Beglaubigung von Kopien

Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln​​​​​​​: Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen

Weitere Information von dem Honorarkonsul fϋr Southampton, Herrn Richard Cutler:

Ich bin sehr stolz, als Honorarkonsul fϋr Hampshire, Isle of Wight, Dorset und Wiltshire tätig zu sein. Ich habe diese Position im November 2012 von Herrn Roger Thornton übernommen, der das Amt des Honorarkonsuls 37 Jahre lang mit viel Engagement und großer Sachkenntnis ausgeübt hat.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit.

Termine werden deshalb in meinen Geschäftsräumen, Totton & Eling Tennis Centre, angeboten und finden immer montags und freitags statt.

Ich werde sehr oft gefragt, wie ich zu meiner Tätigkeit als Honorarkonsul gekommen bin. Kurz zusammengefasst habe ich Deutsch / Betriebswirtschaftslehre an der Universität Aston in Birmingham studiert. Dadurch (und danach) habe ich in Deutschland als Groβkunden-Betreuer in der Logistikindustrie gearbeitet und hauptsächlich in Hamburg und Offenau (Stuttgart) gelebt. Ich hatte schon immer ein starkes Interesse an Tennis und glücklicherweise hat sich mir 2004 die Möglichkeit eröffnet, ein Geschäft in diesem Sport aufzubauen. Leider hatte ich danach weniger Gelegenheit, Deutsch zu sprechen, obwohl ich noch viele Verbindungen zu Deutschland hatte (z.B. Southampton Anglo-Deutsche Gesellschaft, Totton & Eling / Amt Trittau Städtepartnerschaft und Britisch-Deutsche Gesellschaft). Als 2012 mein Geschäft gut etabliert war und ich dementsprechend etwas mehr Zeit hatte, habe ich eine Möglichkeit gesucht, meine Verbindungen zu Deutschland auszubauen und die Sprache häufiger und besser zu nutzen. Die frei werdende Position des Honorarkonsuls in Southampton kam somit genau zur rechten Zeit!

Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann. Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Botschaft in London.

Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:

Passanträge

Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten.

Die Antragsgebühren und die zusätzliche Konsulargebühr sind in £ Sterling zu zahlen. Die Gebühren können entsprechend der konkreten Umstände (Passart, Alter des Antragstellers etc.) schwanken und werden auf Anfrage oder bei Antragsannahme festgesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Passgebϋhren, die an die Botschaft in London weitergeleitet werden, nur mit „Postal Order“ zu bezahlen sind. Die zusätzliche Konsulargebϋhr ist nur in bar bezahlbar.

Alle vom Antragsteller vorzulegenden Kopien von Dokumenten werden mit den Originalen, die vom Antragsteller mitzubringen sind, abgeglichen und beglaubigt. Relevante persönliche Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild werden digital aufgenommen und innerhalb von 24 Arbeitsstunden an die Botschaft in London zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgt in Deutschland und dauert in der Regel 4-6 Wochen. Fϋr einen Expressantrag ist die Bearbeitungsdauer ungefähr 2-4 Wochen. Die Botschaft London und der Honorarkonsul haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der ausstellenden Behörde. Der neue Pass wird dem Antragsteller schließlich per „Special Delivery“ zugesandt.

Beglaubigungen

Unterschriften auf Dokumenten, die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind, oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).

Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).

Namenserklärungen

Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).

Informationen zur Vorbereitung der Namenserklärung finden Sie hier.

Rentenangelegenheiten

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul kostenlos beglaubigt werden.

Erbausschlagung

Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erkläret werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).

Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln. Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.

Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung. Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul

Termine stehen montags und/oder freitags nur nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien besteht z.Zt. eine Wartezeit von ungefähr 1-2 Wochen. Die Wartezeit für Reisepassanträge beträgt momentan 2-3 Wochen. In dringenden Fällen werde ich mich jedoch bemühen, schnellstmöglich einen Termin zu finden.

Schicken Sie bitte zunächst eine E-Mail mit allen Einzelheiten Ihrer Anfrage an southampton@hk-diplo.de.

Bitte geben Sie darin Ihren vollständigen Namen und Ihre Telefonnummer an. Ich bemühe mich, innerhalb von 2-3 Arbeitstagen alle Anfragen zu beantworten oder Sie zurückrufen.

Wenn Sie mit mir direkt sprechen müssen, rufen Sie bitte unter 023 8155 0065 an.

Bitte beachten Sie, dass ich wegen meiner beruflichen Verpflichtungen Telefonanrufe selten sofort annehmen kann. Eine E-Mail ist daher der beste Weg, von mir schnell eine Antwort zu erhalten.

Es kann allerdings vorkommen, dass meine E-Mails beim Empfänger als „Spam-Mail“ ankommen (vor allem bei Gmail-Kunden). Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Spam / Junk Ordner und markieren meine E-Mail als „Nicht Spam“. Es wäre auch hilfreich, wenn Sie sie zu Ihrem Adressbuch hinzufügen würden.

Honorarkonsul Richard Cutler freut sich auf Ihren Besuch!

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