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2. Aufenthaltsstatus für Deutsche und ihre Angehörigen im Vereinigten Königreich
FAQ
Im Vereinigten Königreich vor dem 01.01.2021 ansässig gewordene EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mussten einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme gestellt haben, um sich auch nach dem 30.06.2021 weiter im Vereinigten Königreich dauerhaft aufhalten zu dürfen.
Wir ermutigen Antragsteller, auch nach diesem Fristablauf einen Antrag zu stellen, bei dem sie zugleich den Grund für die Verspätung erläutern. Antragsteller können, abhängig von der Dauer ihres bisherigen Aufenthaltes, sog. “Pre-Settled Status” oder “Settled Status” erhalten.
Grundsätzlich gilt: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bereits vor dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich gewohnt haben, können bleiben und genießen weitergehende Rechte als EU-Bürger, die erst nach dem 01.01.2021 eingereist sind, um ihren Aufenthalt zu begründen. Es kommt nicht darauf an, ob sie gearbeitet oder Geld verdient haben. Sie mussten bis 30.06.2021 einen Settled-Status oder Pre-Settled Status beantragt haben und dürfen keine schweren Straftaten begangen haben. Zu verspäteten Anträgen siehe 2a – beantragen Sie und erläutern die Gründe für die Verspätung.
Das elektronische Antragsverfahren nach dem sog. “EU Settlement Scheme” läuft bereits seit März 2019. Es besteht aus zwei Teilen:
Im ersten Teil erfolgt die Identifikation als EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Hierzu ist ein Reisepass mit einem modernen Chip und ein neueres Mobiltelefon (Android oder Iphone 7 (oder neuer)) erforderlich.
Durch eine App werden die im Chip enthaltenen Daten an das Home Office übermittelt. Im zweiten Teil muss online ein Fragebogen ausgefüllt werden.
Wenn Sie derzeit über kein gültiges Identitätspapier verfügen, können Sie schriftliche Antragsunterlagen auf der Homepage der britischen Regierung herunterladen, ausfüllen, einscannen und per E-Mail einreichen.
Allerdings müssen Sie mit den schriftlichen Antragsunterlagen auch Ihre Dokumente (einschließlich Personalausweis oder Reisepass) per Post an das Home Office übersenden. Deswegen sollten Sie unbedingt vor Absendung eine gute Foto- oder Farbkopie (oder einen Scan bzw. ein Foto) Ihrer Dokumente anfertigen und aufbewahren, bei der insbesondere das Passfoto gut erkennbar ist. Sollte das Originaldokument auf dem Postweg verloren gehen, könnten Sie dann diese Kopie bei der Beantragung eines neuen Reisepasses vorlegen. Noch besser wäre es, wenn Sie die Kopie von einem britischen Notary Public beglaubigen lassen würden. Bei Geburts-, Heirats- und anderen Urkunden empfiehlt es sich, von vornherein nur beglaubigte Kopien per Post zu versenden.
Rat erhalten Sie telefonisch bei dem EU Settlement Resolution Centre (Tel. 0300 123 7379, von außerhalb des Vereinigten Königreiches: +44 (0)203 080 0010, Montags-Freitag 8-20 Uhr, Sa+So 9.30-16.30 Uhr) abklären.
Hinweis für Doppelstaatler: Wer (auch) die britische oder die irische Staatsangehörigkeit besitzt, benötigt keinen neuen Aufenthaltsstatus. Personen, die sowohl eine EU-Staatsangehörigkeit als auch die britische Staatsangehörigkeit haben und vor Erlangung der britischen Staatsangehörigkeit mindestens 5 Jahre die Rechte der Freizügigkeitsrichtlinie (“Treaty Rights”) ausgeübt haben, dürfen zwar keinen Settled Status beantragen, genießen aber z.B. in Bezug auf Familiennachzug gleiche Rechte wie Personen mit Settled Status, also weitergehende Rechte als andere britische Staatsbürger. Es ist aus Beweisgründen ratsam, sämtliche Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, welche die Ausübung der Rechte der Freizügigkeitsrichtlinie belegen, damit nicht nach vielen Jahren, wenn etwa hilfsbedürftige Angehörige in das Vereinigte Königreich geholt werden müssen, komplizierte Beweisfragen zu weit zurückliegenden Tatsachen entstehen.
Seit 01.07.2021 müssen EU-Bürger, die sich im Vereinigten Königreich aufhalten, ihren Aufenthaltsstatus nachweisen können, insbesondere wenn sie arbeiten, sich in Ausbildung befinden, Mietverträge abschließen oder ein Bankkonto eröffnen wollen, oder wenn sie Sozialleistungen oder Leistungen des NHS in Anspruch nehmen.
Wenn britischen Behörden bekannt wird, dass ein zur Antragstellung berechtigter EU-Bürger bisher keinen Antrag gestellt hat, wird eine letzte Frist von 28 Tagen eingeräumt. Bei verspäteter Antragstellung sollte auch der Grund der Verspätung angegeben werden. Wenn der Grund als “vernünftig” anerkannt wird, erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung.
Siehe auf der Webseite der Britischen Regierung.
Ferner siehe hier.
Eine Permanent Residence Card diente der Dokumentation eines nach europarechtlichen Vorschriften erworbenen Daueraufenthaltsrechtes von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern. Sie konnte nur bis zum 31.12.2020 beantragt werden und ist inzwischen erloschen.
Jedoch sollte dieses Dokument weiterhin sorgfältig aufgehoben werden, weil es beweist, dass mehr als 5 Jahre lang die Voraussetzung der EU-Freizügigkeitsrichtlinie erfüllt wurden. Für etwaige künftige Nachweise des früheren Aufenthalts hat das Dokument gewisse Bedeutung.
Die britische Regierung hat eine Reihe von Stellen eingerichtet, in denen man – ggf. gegen Gebühr – seinen Reisepass scannen lassen kann.
In Ausnahmefällen können Sie einen Antrag auch in Papierform stellen. Die Antragsunterlagen können Sie auf der Homepage der britischen Regierung herunterladen, ausfüllen, einscannen und per E-Mail dem Home Office übersenden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft keine Kapazitäten für Einzelberatungen zu Vorgängen britischer Verwaltungsbehörden hat, z.B. Beantragung des Settled Status, des Pre-Settled Status oder der britischen Staatsangehörigkeit. Das zuständige Home Office hat ausführliche Informationen auf seiner Internetseite bereitgestellt:
gov.uk/settled-status-eu-citizens-families/applying-for-settled-status
Bitte schreiben Sie der Botschaft in London oder dem Generalkonsulat Edinburgh eine Mail, oder einen Brief und schildern Sie Ihren besonderen Fall. Beide werden sich bemühen, eine Lösung zu finden. Im Notfall kann ein Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme auch mit einem abgelaufenen Reisepass oder einem anderen, Ihre Identität beweisenden Dokument beantragt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Beschaffung eines neuen Reisepasses derzeit nicht möglich ist. Bitte beachten Sie die praktischen Hinweise zu Frage 2b.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die den Settled Status erhalten haben, besitzen ein lebenslanges Daueraufenthaltsrecht (Ausnahmen siehe Frage 2i) im Vereinigten Königreich, verbunden mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt, zum NHS, zu sozialen Leistungen und zu freier Bildung unter den gleichen Bedingungen wie britische Staatsbürger. Darüber hinaus haben Sie das Recht, bestimmte Familienangehörige zu sich zu holen, auch wenn diese keine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates haben.
Wenn Sie genau wissen möchten, welche Familienangehörigen unter welchen Bedingungen nachgeholt werden können, informieren Sie sich bitte auf der Internetseite des Home Office, telefonisch bei der dort angegebenen Hotline oder bei einem Fachanwalt für Ausländerrecht.
Ja, wenn Sie länger als 5 Jahre durchgehend im Ausland verbringen oder schwere Straftaten begehen. Sie sollten dringend darauf achten, vor Ablauf von 5 Jahren mindestens einen Tag in das Vereinigte Königreich zurück zu reisen und einen Beleg über diese Reise aufbewahren.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit “Pre-Settled Status” haben ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsrecht mit gleichem Zugang zum Arbeitsmarkt, zum staatlichen Gesundheitsdienst, zu freier Bildung wie britische Staatsbürger sowie bestimmte Rechte auf Familienzusammenführung. Unterschiede bestehen aber beim Zugang zu bestimmten Sozialleistungen (siehe unten 6).
Ja, wenn Sie länger als 2 Jahre nach Ihrem Aufenthalt im Vereinigten Königreich außer Landes waren oder wenn Sie vor dem 30.6.2020 ausgereist und nicht vor dem 31.12.2020 nachweislich wieder eingereist sind.
Ja, unbedingt. Es gibt keine automatische Umwandlung von “Pre-Settled Status” zu “Settled Status”. Vor Ablauf von 5 Jahren nach Erhalt des “Pre-Settled Status” müssen Sie aktiv “Settled Status” beantragt haben, anderenfalls verfällt Ihr Status.
Im Austrittsabkommen wurde die Gründung der “Independent Monitoring Authority for the Citizen’s Rights Agreement” (IMA) vereinbart. Die IMA ist eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die sicherstellt, dass EU-Bürger, die sich vor dem Ende der dem Brexit folgenden Übergangszeit im Vereinigten Königreich und Gibraltar niedergelassen hatten, weiterhin die gleichen Rechte genießen, hier zu leben, eine Familie zu gründen, zu arbeiten und zu studieren, wie vor dem Austritt aus der EU. Die IMA überwacht öffentliche Einrichtungen im Vereinigten Königreich und in Gibraltar in diesem Sinne. Bürger, die schlechte Erfahrungen im Zusammenhang mit dem EUSS gemacht haben, können sich über ihre Webseite an sie wenden. Mehr Informationen über ihre Arbeit gibt es hier.