Für EU-Bürger ist es seit dem 01.01.2021 nicht mehr gestattet, eine Stelle als Au-Pair im Vereinigten Königreich anzutreten.
Sofern die Bedingungen für ein „Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5)“ erfüllt sind, kommt die Beantragung eines solchen kostenpflichtigen Visums in Betracht. In der Regel ist es für EU-Bürger aber seit dem 01.01.2021 praktisch kaum mehr möglich, ein Pflichtpraktikum einer deutschen Universität im Vereinigten Königreich zu absolvieren.
Das seit dem 01.01.2021 für EU-Bürger geltende britische Ausländerrecht sieht auch grundsätzlich keine Ableistung einer Station im Rahmen der deutschen Referendariatsausbildung mehr vor.