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1. Einreise für Deutsche in das Vereinigte Königreich

FAQ

FAQ

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bisher nicht im Vereinigten Königreich ansässig waren, sind seit dem 01.01.2021 für die Einreise bzw. den Aufenthalt neuen Regeln unterworfen.

Die vollständigen britischen Visumvorschriften für Ausländer finden Sie auf der Webseite der Britischen Regierung.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Monaten grundsätzlich weiterhin kein Visum.

Mehr, insbesondere zur Abgrenzung zwischen visumfreier Geschäftsreise und visumpflichtigem Erwerbsaufenthalt auf gov.uk: Visiting the UK after Brexit

Am 31.12.2020 endete die Freizügigkeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Wer nach diesem Datum den Wohnsitz in das Vereinigte Königreich verlegen möchte, z. B. um im Vereinigten Königreich zu arbeiten oder zu studieren oder um zur Familie nachzuziehen, muss vorher ein Visum beantragen. Die Erteilung des Visums hängt davon ab, ob er festgelegte Kriterien erfüllt.

Mehr auf gov.uk: Visas and Immigrationhttps://www.gov.uk/browse/visas-immigration

EU Studierende, die sich bereits vor dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich niedergelassen haben, mussten im Rahmen des „EU Settlement Scheme“ einen Antrag stellen, um die mit „Settled Status“ oder „Pre-Settled Status“ verbundenen Rechte sichern zu können. Sie mussten einen Wohnsitz begründet haben und auch physische Anwesenheit beweisen können.

EU Studierende, die erst nach dem 31.12.2020 für ihr Studium in das Vereinigte Königreich ziehen, müssen vorab kostenpflichtig ein Studentenvisum beantragen, auch wenn ihre Kurse bereits 2020 begonnen haben. EU Studierende müssen dann (und zwar vorab) ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.

Die Studierenden haben auf Grundlage des Visums auch deutlich weniger Rechte als diejenigen, die „Settled Status“ bzw. „Pre-Settled Status“ erhalten haben.

Weitere Informationen für die Zeit ab 01.01.2021 vom UK Council for International Student Affairs hier und hier, und von Study UK/British Council

Linkliste zu Brexit und dem Hochschulbereich auf der Webseite der DAAD-Außenstelle London

Für EU-Bürger ist es seit dem 01.01.2021 nicht mehr gestattet, eine Stelle als Au-Pair im Vereinigten Königreich anzutreten.

Sofern die Bedingungen für ein „Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5)“ erfüllt sind, kommt die Beantragung eines solchen kostenpflichtigen Visums in Betracht. In der Regel ist es für EU-Bürger aber seit dem 01.01.2021 praktisch kaum mehr möglich, ein Pflichtpraktikum einer deutschen Universität im Vereinigten Königreich zu absolvieren.

Das seit dem 01.01.2021 für EU-Bürger geltende britische Ausländerrecht sieht auch grundsätzlich keine Ableistung einer Station im Rahmen der deutschen Referendariatsausbildung mehr vor.

Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.

Sollten Sie über einen „Settled Status“ oder auch „Pre-Settled Status“ verfügen, dürfen Sie grundsätzlich auch weiterhin mit ihrem Personalausweis einreisen. Um ihren Status bei der Grenzkontrolle besser nachweisen zu können, sollte ihr Personalausweis mit dem digitalen Aufenthaltsstatus verbunden sein. Ab 2026 steht es der britischen Regierung frei, bei Personalausweisen auf biometrische Dokumente zu bestehen. Luftfahrtgesellschaften bestehen teils grundsätzlich auf einen Reisepass (statt Personalausweisen).

Mehr auf gov.uk: Visiting the UK after Brexit

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