Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

FAQ und Informationen zum Brexit

FAQ

Stand: 10.05.2023

Am 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Mit dem Austrittsabkommen wurde eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vereinbart, in der die bisherigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs unverändert weiterhin gültig waren. Am 30.6.2021 endete die durch die britische Regierung gesetzte Frist für Anträge im Rahmen des EU Settlement Scheme (EUSS), die EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die am Ende der Übergangszeit im Vereinigten Königreich ansässig waren, ein Daueraufenthaltsrecht und andere im Austrittsabkommen gewährte Rechte garantieren. Wir ermutigen „late applicants“, ihre Anträge zu stellen.

  • Um einen sog. Settled Status gewährt zu kommen, müssen EU-Bürgerinnen und -Bürger (und ihre Familienangehörigen) üblicherweise mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Vereinigten Königreich gelebt haben. Für diese EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie ihre Familienangehörigen sieht das Austrittsabkommen einen vollumfänglichen Bestandsschutz ihrer Rechte vor.
  • Waren fünf Jahre Daueraufenthalt zum 31.12.2020 noch nicht erreicht, wird auf Antrag ein sog. Pre-Settled Status gewährt, der in einigen Bereichen mit geringeren Rechten verbunden ist. Der Pre-Settled Status gilt, bis fünf Jahre Daueraufenthalt im Vereinigten Königreich erreicht sind. Ab dann kann ein Antrag auf einen Settled Status gestellt werden.

Für alle Bürgerinnen und Bürger (und deren Familienangehörige), die bis einschließlich 31.12.2020 keine Aufenthaltsrechte im Vereinigten Königreich begründet haben, bildet das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich die Basis für den Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Bildung und sozialen Leistungen sowie für Rechte des Familiennachzugs. Wer seit dem 01.01.2021 den Wohnsitz in das Vereinigte Königreich verlegen möchte, z. B. um zu arbeiten, zu studieren oder um zur Familie nachzuziehen, muss i.d.R. vorher ein Visum beantragen. Die Erteilung des jeweiligen Visums hängt davon ab, ob festgelegte Kriterien erfüllt werden.

Die nachfolgenden Informationen werden laufend angepasst. Für Rückfragen und Hinweise können Sie unser Kontaktformular nutzen.

FAQ

nach oben