Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

5. Zugang zum staatlichen Gesundheitsdienst bzw. zur Krankenversicherung

FAQ

FAQ

Von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich auch ab 01.01.2021 im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben damit mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.

Wir empfehlen gleichwohl den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.

Bei privater Krankenversicherung kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherer zum Umfang ihres Versicherungsschutzes.

Mehr Informationen auf dvka.de

Die im National Health Service (NHS) abgesicherten Personen sollten bei Besuchen in Deutschland eine UK Global Health Insurance Card (GHIC), eine European Health Insurance Card (EHIC) oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) mitführen. Sie haben damit auch nach dem 31.12.2020 in Deutschland Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung.

Mehr auf nhs.uk

Die Krankenversorgung im Vereinigten Königreich wird in der Regel kostenfrei vom staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service – NHS) geleistet. Der Zugang hierzu – im Gegensatz zu Versicherungssystemen (wie in Deutschland) – gründet sich nicht auf vorherige Beiträge, sondern auf dem rechtmäßigen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Behandlung.

Für die medizinische Erstversorgung (NHS Primary Care) durch Allgemeinärzte oder in Notaufnahmen ist eine Registrierung beim NHS notwendig. Diese wird allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gewährt. Für die weiterführende kostenfreie Behandlung (NHS Secondary Care) ist jedoch der Nachweis des Status eines „Ordinarily Resident“ notwendig. Es muss nachgewiesen werden, dass die Patientin/der Patient sich rechtmäßig und freiwillig im Vereinigten Königreich aufhält, tatsächlich dort einen Wohnsitz hat (mit Bleibeabsicht) und – als EU-Bürgerin/-Bürger (oder des Europäischen Wirtschaftsraums) – am oder vor dem 31.12.2020 ansässig war. Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die Settled Status, Pre-Settled Status oder einen noch gültigen ausländerrechtlichen Status „Indefinite Leave to Remain“ haben, können den NHS kostenfrei in Anspruch nehmen.

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die ab dem 01.01.2021 in das Vereinigte Königreich gezogen sind oder künftig dorthin ziehen, benötigen in der Regel ein Visum. Bei Einreisen für Aufenthalte von länger als sechs Monaten muss als Voraussetzung der Visaerteilung eine Sonderabgabe für den NHS („Immigration Health Surcharge“) vorab entrichtet werden. Im Falle eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes aus dem Herkunftsland (Studierende, Personen mit S1-Nachweis wie z.B. Rentnerinnen und Rentner) kann auf Antrag die Sonderabgabe rückerstattet werden.

Mehr Informationen auf gov.uk

nach oben