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6. Sozialversicherung

FAQ

FAQ

Grundsätzlich behalten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (sowie ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen), die am Ende der Übergangsphase den britischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterlagen, den Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit im Vereinigten Königreich wie bisher.

Bei vielen bedürftigkeitsgeprüften Leistungen (z.B. Universal Credit) sowie bei Anträgen auf Kindergeld wird ein „Right to reside“ geprüft, das erfüllt ist, wenn die Antragsteller v.a. ökonomisch aktiv (Arbeitnehmer oder Selbständige) oder arbeitsuchend sind, oder bereits über vorangegangene fünf Jahre Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht bekommen haben. EU-Bürgerinnen und -Bürger mit einem Settled Status erfüllen automatisch die Wohnsitzbedingungen für den Bezug von Sozialleistungen.

Personen mit einem Pre-Settled Status können nur bestimmte Sozialleistungen (z.B. beitragsbezogenes Arbeitslosengeld oder Leistungen bei Behinderung) ohne weiteres beantragen, hingegen wird bei einkommensbezogenen oder bedürftigkeitsgeprüften Leistungen zusätzlich das „Right to reside“ im Einzelnen überprüft.

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die ab dem 01.01.2021 in das Vereinigte Königreich gezogen sind oder künftig dorthin ziehen, besitzen nur ein befristetes Aufenthaltsrecht, das auch davon abhängt, dass sie während ihres Aufenthalts keinen Rückgriff auf öffentliche Mittel („no recourse to public funds“) nehmen. Das schließt den Bezug der meisten Sozialleistungen aus.

Mehr Informationen auf der Website der britischen Regierung sowie auf der von Citizens Advice

Für britische Staatsangehörige, die am 31.12.2020 bereits in Deutschland gelebt haben, gibt es nach dem Austrittsabkommen grundsätzlich keine Änderungen in der Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Für Britinnen und Briten, die ab dem 01.01.2021 nach Deutschland gezogen sind oder künftig dorthin ziehen, gewährleistet das Handels- und Kooperationsabkommen die Koordinierung von Sozialleistungen. Die Regelungen entsprechen in vielen Bereichen grundsätzlich den bisherigen Bestimmungen. Insbesondere bei Familienleistungen, Pflegeversicherung sowie im Bereich der Arbeitslosenversicherung bestehen jedoch Abweichungen von der früheren Rechtslage.

Mehr Informationen auf der Website der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der britischen Regierung

Mehr Informationen zum Bereich der Familienleistungen auf arbeitsagentur.de

Mehr Informationen zum Bereich der Pflegeversicherung auf dvka.de

Mehr Informationen zum Bereich der Arbeitslosenversicherung auf arbeitsagentur.de

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