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7. Private Altersversorgung/ Finanzdienstleistungen
FAQ
Probleme bei der betrieblichen Altersvorsorge können entstehen, wenn der Versorgungsempfänger seinen dauerhaften Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs nimmt. Britische Pensionsfonds haben ab dem 01.01.2021 ihre Zulassung in der EU verloren und können daher auch keine Leistungen mehr an Personen erbringen, die ihren Wohnsitz dort haben.
Wenn Sie daher planen, das Vereinigte Königreich dauerhaft zu verlassen, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Pensionsfonds Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin Zugriff auf Ihre Versorgungsleistungen erhalten.
Zusätzliche Informationen finden sich auch auf der Webseite der EIOPA (European Insurance and Occupational Pension Authority)
Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU Binnenmarkt zum 31.12.2020 können sich Beeinträchtigungen im grenzüberschreitenden Angebot von Finanzdienstleistungen – so z.B. Versicherungs- und Bankdienstleistungen – zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ergeben. Hier empfiehlt es sich mögliche Fragen direkt mit den Finanzdienstleistungsunternehmen zu klären. Die sich aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen ergebenden Rechte und Pflichten gelten jedoch in der Regel auch nach dem Brexit weiter.