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8. Führerschein

FAQ

FAQ

Ja. Inhaber eines deutschen Führerscheins können im Vereinigten Königreich fahren. Ein Internationaler Führerschein ist aktuell nicht erforderlich, so das britische Verkehrsministerium.

Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass ein erneuter Test erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, so lange er gültig ist, vorbehaltlich der britischen Anforderungen an eine Verlängerung. Ein Führerschein muss demnach im Alter von 70 Jahren oder 3 Jahre nach Wohnsitznahme des Inhabers erneuert werden – je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Führerschein bzw. Ihrer individuellen Situation direkt an die Driver and Vehicle Licensing Agency (DVLA)

Für weitere Informationen zur Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse im Vereinigten Königreich finden Sie einen Fragenkatalog speziell zu Ihrer Fahrerlaubnis auf der Website der Britischen Regierung und können dort direkt überprüfen, was auf Sie zutrifft.

Ja. Inhaber eines britischen Führerscheins können in Deutschland im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthalts (z.B. Urlaub) fahren.

Wichtig zu wissen: Britische Führerscheine, die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein. Die Übersetzung muss von einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates (im Vereinigten Königreich: Royal Automobile Club oder AA) oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle gefertigt sein (Fahrerlaubnisverordnung § 29, Abs.2).

Inhaber eines britischen Führerscheins mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, müssen spätestens nach sechs Monaten den britischen Führerschein in einen EU/ EWR-Führerschein umschreiben lassen.

Definition „Wohnsitznahme“: Fahrerlaubnisrechtlich nimmt jemand seinen Wohnsitz in Deutschland, wenn er während mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland wohnt. Wann diese Frist im Einzelfall und insbesondere im Fall des Brexit beginnt, müssen Sie selbstständig mit der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde klären.

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