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9. Ein- und Ausfuhr/ Zollfragen
FAQ
Seit dem 01.01.2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die
- aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
- aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.
Dies wird auch dann der Fall sein, wenn mit dem Vereinigten Königreich ein Freihandelsabkommen geschlossen werden kann.
Das Vereinigte Königreich gilt als „Drittland“/ nicht-EU-Staat; daher gelten bei der Einreise nach Deutschland kleinere Reisefreimengen!
Weitere allgemeine Brexit-bezogene Informationen für Privatpersonen
Allgemeine Informationen der Britischen Regierung finden Sie hier und hier.
Informationen zu den Brexit-bezogenen Veränderungen finden sich unter:
allgemeine Informationen auf Deutsch und Englisch
Informationen zum Import nach Deutschland auf Deutsch und Englisch
Informationen zum Export aus der EU/ Deutschland auf Deutsch und Englisch
Informationen zu Versand/ Transit auf Deutsch und Englisch
Informationen zu Postsendungen/ Internetbestellungen auf Deutsch und Englisch