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Vornamenssortierung
Seit dem 1. November 2018 können deutsche Staatsangehörige durch öffentlich beglaubigte Erklärung die Reihenfolge ihrer Vornamen ändern (sog. Vornamenssortierung).
Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen hingegen nicht im Rahmen dieser Erklärung vorgenommen werden kann.
Anmerkung:
Es ist Ihre persönliche Entscheidung, ob Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern möchten. Nachdem das Verfahren der Vornamenssortierung abgeschlossen ist, können Sie die Abfolge der Vornamen in offiziellen Dokumenten (Pass, Urkunden etc.) ändern lassen; rufen lassen können Sie sich natürlich auch unabhängig von einer solchen Erklärung, wie es Ihnen beliebt.
Die Vornamenssortierung kann nur einmal vorgenommen werden und ist unwiderruflich. Die Erklärung wird erst mit Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam. Der Standesbeamte stellt nach Prüfung eine Bescheinigung über die neue Namensführung aus.
Wenn Sie eine Erklärung zur Sortierung von Vornamen abgeben möchten, müssen die Unterlagen vor Terminbuchung an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat übermittelt werden.
Folgende Dokumente sind i.d.R. für die Vornamenssortierung erforderlich:
- Leserlich ausgefülltes Formular (Groß- und Kleinschreibung beachten, bitte Formular noch nicht unterschreiben!), das Sie auf dieser Seite unten herunterladen können
- gültiger Reisepass oder deutscher Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Wohnsitznachweis für Großbritannien (z.B. Council Tax Bill oder Utility Bill)
- eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder eine aktuelle Meldebescheinigung vom (letzten) deutschen Wohnsitz
- grundsätzlich Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente (meist nicht erforderlich bei englischen oder internationalen Dokumenten, z.B. internationale mehrsprachige Geburtsurkunde)
- deutsche Heiratsurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde, sofern vorhanden
Bitte übersenden Sie die Dokumente in einfacher Kopie (keine Originale!) an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat wie unter „Allgemeine Informationen zu Ablauf und Terminvergabe“ beschrieben.
Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein und ggf. im Nachhinein von dem zuständigen Standesamt angefordert werden.
Insbesondere kann es zur Nachforderung deutscher Übersetzungen (auch von englischsprachigen) Urkunden kommen. Zudem werden gelegentlich Apostillen auf ausländischen Urkunden angefordert.