3d. Wie kann ich beweisen, dass ich den Antrag auf die britische Staatsbürgerschaft vor dem Brexit-Datum gestellt habe?
Sie werden bei Beantragung eines neuen deutschen Reisepasses angeben müssen, dass Sie die britische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, und bei Einbürgerung nach dem Brexit-Datum dann auch beweisen müssen, dass Sie den Antrag vor dem Ende der Übergangszeit gestellt und aufgrund der Übergangsregelung die deutsche Staatsangehörigkeit deshalb nicht verloren haben.
Dieser Beweis kann auf dreierlei Weise angetreten werden:
- Entweder, sofern Sie die britische Staatsangehörigkeit online beantragen, durch einen Ausdruck der erhaltenen und datierten Quittung für die erforderliche Online-Zahlung; in der Regel ist darauf vermerkt, dass Sie die britische Staatsangehörigkeit beantragt haben;
- oder, sofern Sie die britische Staatsangehörigkeit ausnahmsweise in Papierform beantragen, durch einen Ausdruck des datierten Bestätigungsschreibens für die Beantragung, welches Ihnen das Home Office übersendet;
- oder, sofern Sie sehr kurzfristig vor dem Brexit-Datum beantragen, der Antrag vor dem Brexit-Datum beim Home Office eingegangen ist, aber das Datum des Bestätigungsschreibens nach dem Brexit-Datum liegt, eine schriftliche Bestätigung des Home Office, dass Ihr Antrag vor dem Brexit-Datum dort eingegangen ist. Die Ausstellung dieser Bestätigung müssten Sie gesondert beim Home Office beantragen.
Bitte bewahren Sie diesen Nachweis dauerhaft und sicher auf, um auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. bei Beantragung eines deutschen Reisepasses, nachweisen zu können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nach § 25 Abs. 1 S. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz durch Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit verloren haben. Unabhängig davon wird generell empfohlen, alle Unterlagen und Dokumente, die im Zusammenhang mit der Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit stehen, sorgfältig und dauerhaft aufzubewahren.