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Mehrwertsteuerrückerstattungen

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Werden in Deutschland Waren von einem Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet werden.

In den Preisen deutscher Waren sind 19% Mehrwertsteuer (MWSt) enthalten. Werden Waren von einem Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die MWSt zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

Was muss ich tun, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen?

  1. Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland muss der Kunde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins außereuropäische Ausland bestimmt ist. Ihm wird dann eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt. Viele Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung dem Tax Free Shopping Service übergeben. In diesen Fällen erhalten Sie anstelle der Ausfuhrbescheinigung einen „Tax Free Shopping Check“.
  2. Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland müssen diese Vordrucke zusammen mit Ihrem Reisepass (als Nachweis Ihres außereuropäischen Wohnsitzes) sowie den erworbenen Waren im Originalzustand den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr bestätigt werden kann. Da die Gegenstände im Original vorgezeigt werden müssen, sollten sie im Handgepäck mitgeführt werden, da die Zollstelle häufig hinter der Gepäckaufgabe angesiedelt ist. Bitte beachten Sie, dass die Verbringung der Gegenstände ins Ausland vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Erwerb folgt, erfolgt sein muss.
  3. Anschließend müssen die Ausfuhrbescheinigungen an das jeweilige Geschäft übersandt werden, in dem die ausgeführten Waren gekauft wurden. Sollten Sie einen Tax Free Shopping Check erhalten haben, so können Sie die Mehrwertsteuerauslagen möglicherweise bar zurückerhalten, da diese Agentur mehrere Büros an größeren Flughäfen besitzt. Anderenfalls müssen die Schecks an die auf der Rückseite der Schecks angegebenen Adresse geschickt werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontonummer bzw. Ihre Kreditkartennummer anzugeben.

Ausfuhrbescheinigung durch eine deutsche Auslandsvertretung (in begründeten Ausnahmefällen)

Nur in seltenen, begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen Zollamt bei der Ausreise nicht möglich und nicht zumutbar war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein solcher Fall auf Sie zutrifft, prüfen Sie bitte hier, ob Sie im Amtsbezirk der Botschaft London oder des Generakonsulats Edinburgh wohnen.

Dann kontaktieren Sie bitte die zuständige Vertretung, damit wir Ihr Anliegen prüfen können:

Kontaktformular
Für im Amtsbezirk London lebende Antragsteller bitte Botschaft London: Beglaubigungsstelle als Adressat auswählen.
Für im Amtsbezirk Edinburgh lebende Antragsteller bitte Generalkonsult Edinburgh: Alle anderen Anfragen als Adressat auswählen.

Bitte buchen Sie keinen Termin, ehe Sie von uns zurückgehört haben.

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