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Reisen mit Haustieren

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Das Verbringen von begleiteten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus der EU nach GBR

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Britischen Regierung.

Ein in der EU ausgestellter Heimtierausweis wird anerkannt.

Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:

  • Mikrochip
  • Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben
  • Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (5 Tage) vor Einreise
  • Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein

Dies gilt auch für Urlaubsreisen von BürgerInnen, die mit ihrem Heimtier in der EU leben, nach GBR. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. D.h. für die Rückreise in die EU ist kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus GBR erforderlich.

Das Verbringen von in GBR lebenden Haustieren von GBR in die EU/NIR

Ein in GBR ausgestellter EU Heimtierausweis wird seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr anerkannt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Britischen Regierung.

  • Mikrochip
  • Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben
  • Das Tier muss mindestens 12 Wochen alt sein, bevor es geimpft werden kann.
  • Nicht mehr als 10 Tage vor Einreise muss ein anerkannter Tierarzt ein Gesundheitszeugnis (AHC) ausstellen. Das AHC ist 4 Monate gültig, auch für Wiedereinreise vor Ablauf.
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