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Kraftfahrzeuge: Ab- und Ummeldung

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Ummeldung von Kraftfahrzeugen im Vereinigten Königreich/ Abmeldung bei den deutschen Behörden

Für die Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung von Kraftfahrzeugen (Kfz) in Großbritannien ist die Driver and Vehicle Licensing Agency (DVLA) zuständig. Anträge und Informationen dazu finden Sie bei jedem britischen Postamt sowie online unter:

www.dvla.gov.uk

Vor Ausfuhr von in Deutschland zugelassen Kraftfahrzeugen müssen diese grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgemeldet werden und gegebenenfalls ein Ausfuhrkennzeichen für den Export beantragt werden.

Bei der Anmeldung durch die DVLA in Großbritannien zieht diese in der Regel, gemäß der EG-Richtlinie 1999/37/EG, die deutschen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ein und übersendet diese an das Kraftfahrbundesamt in Flensburg.

Sollte Ihr Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland zugelassen sein, müssen Sie die deutschen Kennzeichen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde übersenden und es dort abmelden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung unter:

www.bmvbs.de

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