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Anwaltskanzleien in London mit deutschsprachiger Rechtsberatung; Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Großbritannien

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Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Großbritannien

Für den deutschen Rechtssuchenden ist folgendes von praktischer Bedeutung:

1. Regeln über die örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit der Anwälte bestehen nicht. Prinzipiell ist zwischen der Tätigkeit des Solicitors und des Barristers zu unterscheiden: Der Solicitor ist ein selbstständiger Rechtsanwalt, der direkten Kontakt mit dem Mandanten hat und den Prozess vorbereitet. Solicitors treten selbst traditionellerweise (aber zunehmende Ausnahmen) nur vor den Magistrates' Courts und den County Courts (untere Gerichte) auf. Barrister dagegen haben i.d.R. keinen Kontakt mit dem Mandanten und präsentieren vor Gericht die von den Solicitors vorbereiteten Fälle. Barrister sind auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und vertreten als „Experten in dem jeweiligen Rechtsbereich“ den Mandanten vor Gericht. Vor dem Court of Appeal (Berufungs- und Revisionsgericht) konnte man sich früher ausschließlich von einem Barrister vertreten lassen. Die Trennung Barrister - Solicitor ist jedoch nicht mehr so strikt, die Entwicklung ist im Fluss.

Seit Juli 2004 haben Mandanten die (kosten- und zeitsparende) Möglichkeit, direkten Kontakt zu einem Barrister aufzunehmen, ohne vorher einen Solicitor eingeschaltet zu haben (Public Access Scheme). Der Barrister übernimmt hierbei nicht die Arbeit des Solicitors, sondern führt auch weiterhin seine bisherigen Tätigkeiten aus. Der direkte Kontakt zu einem Barrister lohnt sich somit lediglich für die Mandanten, die ihr Rechtsproblem selbst schon hinreichend genau durchdrungen haben oder Vertretung vor Gericht wünschen. Wer hingegen eine umfassende Rechtsberatung sucht, sollte sich zuerst an einen Solicitor wenden. Auch ist zu bedenken, dass bei direkter Beauftragung des Barristers, ohne vorher einen Solicitor beauftragt zu haben, keine Prozesskostenhilfe möglich ist. Um einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen zu können, benötigt der Betroffene einen Solicitor.

Für natürliche Personen besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Auch Rechtsmittel (appeal) können grundsätzlich ohne anwaltliche Vertretung eingelegt werden, wobei jedoch dringend geraten wird, die Berufungs- oder Revisionsgründe von einem Barrister erstellen zu lassen.

Für juristische Personen herrscht bei Prozessen grundsätzlich Anwaltszwang.

Rechtsanwaltsgebühren sind nicht amtlich geregelt, sondern richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. Bei guten Rechtsanwaltskanzleien ist durchaus mit einem Stundensatz von mindestens 300 GBP zu rechnen. Spitzenwerte in London liegen sogar deutlich höher. Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren (conditional fee agreement) ist üblich.

In Großbritannien befassen sich mit Rechtsverfolgung auch Schiedsgerichte und Schlichter.

Die Bedeutung von Notaren im englischen Rechtsbereich ist geringer als in Deutschland. Notare haben hauptsächlich die Aufgabe, Urkunden und Abschriften zu beglaubigen; insbesondere befassen sie sich nicht mit Grundstücksangelegenheiten.

2. Bei Vernehmungen durch die Polizei haben Beschuldigte Anspruch auf einen kostenlosen Pflichtverteidiger (duty solicitor), unabhängig von Vermögens- und Einkommensverhältnissen. Die Pflichtverteidiger stehen den Beschuldigten beim Magistrates' Court auf Abruf zur Verfügung, werden beratend tätig und treten auch vor dem Magistrates' Court auf, soweit kein eigener Anwalt vorhanden ist (court duty solicitor scheme).

3. In Großbritannien wird Beratungs- und Prozesskostenhilfe (legal aid) gewährt. Legal aid wird für zivilrechtliche Streitigkeiten (Community Legal Service) und strafrechtliche Verfahren (Criminal Defence Service) gewährt. Community Legal Service deckt die Kosten der rechtlichen Beratung und (außer)gerichtlichen Vertretung. Ob ein Anspruch auf legal aid bei zivilrechtlichen Streitigkeiten besteht, hängt ab von der Art des Rechtsproblems, dem Einkommen (Bedürftigkeit) und den Erfolgsaussichten des Falles. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kostenlose Rechtsberatung gewähren die örtlichen Citizen Advice Bureaus und sogenannte Law Centres.

Kostenlose rechtliche Informationen sind im Internet auch verfügbar.

4. Die German-British Chamber of Industry and Commerce übt in Handelssachen beratende Tätigkeit gegen Gebühr aus. Die Adresse lautet:

Mecklenburg House
16 Buckingham Gate
London
SW1E 6LB
Tel: +44 (0) 20 7976 4100
Fax: +44 (0) 20 7976 4101
E-Mail: mail@ahk-london.co.uk
www.grossbritannien.ahk.de

5. Der Einigungsvertrag zwischen England und Schottland von 1707 schreibt die unterschiedlichen Rechtssysteme der beiden Landesteile fest. Wenn inzwischen auch bedeutende Rechtsgebiete identisch oder ähnlich sind, so gibt es im Grundstücks-, Familien-, Erb- und Strafrecht weiterhin ausgeprägte Unterschiede.

Der Supreme Court of the United Kingdom hat am 1. Oktober 2009 die Arbeit aufgenommen und damit das House of Lords als oberstes Gericht in Großbritannien abgelöst. Der Supreme Court of the United Kingdom ist das einzige Gericht im Vereinigten Königreich, das im Bereich des Zivilrechts sowohl über englische als auch schottische Rechtsstreitigkeiten entscheidet.

6. In Großbritannien bestehen 6 juristische Standesorganisationen für Solicitors und Barristers bzw. für Advocates, dem schottischen Äquivalent der englischen Barristers, und zwar nach folgender regionaler und berufsständischer Gliederung:

The Law Society of England and Wales (für Solicitors)
The Law Society's Hall, 113 Chancery Lane, London WC2A 1PL
Tel: +44 (0) 20 7242 1222, Fax: +44 (0) 20 7831 0344
www.lawsociety.org.uk

The Bar Council (für Barristers in England und Wales)
289-293 High Holborn, London WC1V 7HZ
Tel: +44 (0) 20 7242 0082
www.barcouncil.org.uk

The Law Society of Scotland (für Solicitors)
Atria One, 144 Morrison St, Edinburgh EH3 8EX
Tel: +44 (0) 131 226 7411, Fax: +44 (0) 131 225 2934
www.lawscot.org.uk

The Faculty of Advocates (entspricht den Barristers in England)
Parliament Square, Edinburgh EH1 1RF
Tel: +44 (0) 131 226 5071
www.advocates.org.uk

The Law Society of Northern Ireland
96 Victoria Street, Belfast BT1 3GN
Tel: +44 (0) 28 9023 1614, Fax: +44 (0)28 9023 2606
www.lawsoc-ni.org

The General Council of the Bar of Northern Ireland
Bar Library; 91 Chichester Street, Belfast BT1 3JQ
Tel: +44 (0)28 9024 1523
http://www.barofni.com/

Die Mitgliedschaft in der Law Society ist nicht obligatorisch. Die rund 120 örtlichen Law Societies haben nur geringe Zuständigkeit und keine Disziplinargewalt. Die Law Society entscheidet über die Zulassung der Rechtsanwälte (Solicitors). Die Barristers bzw. Advocates nehmen i.d.R. ihre Mandate nur von einem Solicitor und nicht unmittelbar entgegen, sofern es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung handelt. Rechtsgutachten können auch von Barristers erstellt werden; diese sind oft kostengünstiger.

Es gibt verschiedene Kompendien (z.B. Butterworths Law Directory), die eine Übersicht über Solicitors und Barristers enthalten. Neben einer allgemeinen Auflistung enthalten diese auch Hinweise auf die jeweiligen rechtlichen Spezialgebiete. Für Disziplinarmaßnahmen gegen Solicitors ist das Solicitors Disciplinary Tribunal zuständig. Das Disziplinargericht ist eine unabhängige, gesetzlich vorgesehene Körperschaft, die aus gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des Rates der Law Society besteht und vom Master of the Rolls (Vorsitzender der Zivilabteilung des Court of Appeal) ernannt wird. Der Bar Council übt eine Disziplinargewalt bei den Barristers aus (Anschrift s.o.). In Schottland werden Beschwerden über Solicitors und Advocates an die Scottish Legal Complaints Commission gerichtet.

7. Bei Rechtsstreitigkeiten in Patentangelegenheiten empfiehlt sich die Einschaltung von Patentanwälten - auch wenn jeder Solicitor und Barrister einen derartigen Prozess vorbereiten und führen kann. Die Patentanwälte sind im Chartered Institute of Patent Attorneys - CIPA, 2nd Floor Halton House, 20-23 Holborn, London EC1N 2JD, Tel: +44 (0) 20 7405 9450, Fax: +44 (0) 20 7430 0471, www.cipa.org.uk zusammengeschlossen. Nur solche Personen können als Patentanwälte im Vereinigten Königreich praktizieren, deren Namen im Register of Patent Attorneys eingetragen sind. Vor Registrierung muss der Patentanwalt gewisse Examen bestehen, die von CIPA abgenommen werden.

Alle Patentanwälte unterstehen mit ihrer Eintragung in das Register of Patent Attorneys der Aufsicht des Intellectual Property Regulation Board - IPReg.

Anwaltskanzleien in London mit deutschsprachiger Rechtsberatung

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Stand: Januar 2025

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