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Beglaubigungen
Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Kann ich die Beglaubigungen auch an anderer Stelle vornehmen?
Bitte werfen Sie einen Blick auf die einschlägige Tabelle auf unserer Übersichtsseite. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Beglaubigung einer ausländischen Stelle in Ihrem Fall akzeptiert wird, halten Sie bitte Rücksprache mit der deutschen Behörde, bei der Sie das beglaubigte Dokument einreichen müssen.
Gem. Geldwäschegesetz sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Zwecke vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Allgemein gilt: Wenn eine Beglaubigung auf einem Bankformular vorgenommen werden soll, können wir Ihnen höchstwahrscheinlich nicht behilflich sein. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumpflichtiger ausländischer Studierender. Hier kann die Beglaubigungsstelle weiterhin Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für die Eröffnung eines Sperrkontos vornehmen.
Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen einen Termin
Terminbuchung Generalkonsulat Edinburgh
Terminbuchung Botschaft London
Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen Termine sind. Leider kann es aufgrund der besonderen Umstände zu längeren Wartezeiten bei der Terminbeantragung kommen. Wir sind jedoch bemüht, den Rückstau, der während des Lockdowns entstanden ist, schnellstmöglich abzuarbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
In der Regel pro Termin eine Person/ein Anliegen!
Bitte beachten Sie, dass in der Regel pro Person/Anliegen ein Termin gebucht werden muss
Sollte Ihr Anliegen die Anwesenheit von zwei Personen erfordern (z.B. Beglaubigung von zwei Unterschriften auf einem Dokument) dürfen Sie zu zweit einen Terminslot nutzen. Minderjährige dürfen zeitgleich mit einer Begleitperson vorsprechen.
In Fällen, in denen mehr als zwei Personen für das gleiche Anliegen vorsprechen wollen (z.B. Erbausschlagungen mehrerer Familienmitglieder), sind mehrere Termine zu buchen (ein Termin für max. zwei Personen, zwei Termine für max. vier Personen usw.).
Bitte beachten Sie, dass Anträge in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten von einer Person stellvertretend eingereicht werden können. Wenn bspw. mehrere Einbürgerungsanträge gleichzeitig eingereicht werden sollen, aber nur eine Person für die Einreichung vorspricht, müssen trotzdem ausreichend Terminslots gebucht werden (ein Termin für max. zwei Einbürgerungsanträge, zwei Termine für max. vier Einbürgerungsanträge usw.)
Bitte pünktlich erscheinen!
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Unser Ziel ist es, unseren vollen und engen Terminkalender auch einzuhalten. Bitte richten Sie sich dennoch auf längere Wartezeiten vor dem Gebäude ein. Aus Pandemiegründen dürfen wir maximal zehn Personen gleichzeitig in unseren Warteraum einlassen. Im Warteraum halten Sie sich bitte unbedingt an die Abstandsregeln.
Hinweis zur Zahlungsmethode:
Sie können entweder bar in Pfund Sterling (genaue Gebührenhöhe ist wechselkursabhängig) oder mit Karte (Visa/ MasterCard) bezahlen. Bei einer Kartenzahlung wird die Gebühr in Euro berechnet. Die Karte muss physisch vorgelegt werden und der Karteninhaber muss unterschreiben. Wir können keine Zahlungen mit anderen Kartenanbietern abwickeln. Leider sind auch keine Zahlungen mit Googlepay, Applepay und contactless möglich.
Das Generalkonsulat in Edinburgh akzeptiert ausschließlich Zahlungen mit Kreditkarte (Visa- oder Mastercard).
Kontakt London: per Email
Telefon: 020 7824 1549 freitags: 13.00-14.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir telefonisch nur Auskünfte zu Lebensbescheinigungen erteilen können. Bitte konsultieren Sie unsere Internetseite für Informationen zu anderen Themen.
Kontakt Edinburgh: per Email
Vorzulegende Unterlagen für die Beglaubigung einer Unterschrift
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen am Tage Ihres Termins mit:
- Ihren gültigen Reisepass,
- das zu unterschreibende Dokument,
- einen Wohnsitznachweis für Großbritannien (z.B. Council Tax Bill oder eine Haushaltsrechnung, bitte keinen Kontoauszug), und
- die Gebühr in bar.
Gebühren
Für die Beglaubigung einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument wird unabhängig vom Zweck eine Standardgebühr fällig. (Die Gebühr berechnet sich nicht nach dem Wert des Rechtsgeschäfts.)
Die Gebühr beträgt 56,43 €.
Sie ist zahlbar in bar in Pfund Sterling, der genaue Wert ist vom jeweils aktuellen Wechselkurs abhängig.
Vorzulegende Unterlagen für die Beglaubigung von Fotokopien
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen am Tage Ihres Termins mit:
- das Original des betreffenden Dokumentes,
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Die Gebühr in bar
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Die Standardgebühr für Kopiebeglaubigungen im Londoner Amtsbezirk beträgt 25,38€ und im Amtsbezirk Edinburgh 28,00€, zahlbar in bar in Pfund Sterling. Der genaue Wert ist daher abhängig vom jeweils aktuellen Wechselkurs. Bei der Gebühr handelt es sich um einen Standardsatz, der pro Dokument/ Beglaubigungsvermerk anfällt.
HINWEIS ZU STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (z.B. Anträge auf Einbürgerung, Feststellungsverfahren oder Beibehaltungsgenehmigung):
Bitte bringen jeweils zwei Fotokopien jedes Originaldokuments mit. Die Beglaubigung ist in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich gebührenfrei.
Honorarkonsuln
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien können grundsätzlich auch von Honorarkonsuln vorgenommen werden.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf direkt einen Termin mit einem Honorarkonsul in Ihrer Nähe und erfragen Sie dabei die in Ihrem Fall zu zahlenden Gebühren.