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Ausschlagung einer Erbschaft

Artikel

Nach deutschem Recht kann eine Erbschaft von dem Erben grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen - bei Aufenthalt des Erben außerhalb Deutschlands innerhalb von sechs Monaten - nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausgeschlagen werden.

Eine Textvorlage für die Ausschlagungserklärung finden Sie unten.

Wenn Sie die Erklärung nicht direkt beim zuständigen Nachlassgericht in Deutschland abgeben können, kann die erforderliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift auch durch die Beglaubigungsstelle der Botschaft London, des Generalkonsulats Edinburgh oder einen Honorarkonsul erfolgen.

Kann ich die Beglaubigung an auch anderer Stelle vornehmen lassen?

Ja, alternativ können Sie die Beglaubigung bei einem Notary Public vornehmen und das Dokument danach mit einer Apostille des FCDO versehen lassen.

Ein durch einen britischen Notar beglaubigtes Dokument, das mit einer Apostille des FCDO versehen ist, kann in Deutschland verwendet werden.

Die Ausschlagungserklärung müssen Sie nach Beglaubigung an das zuständige Gericht in Deutschland senden.

Achtung: Bei der Textvorlage handelt es sich um ein Muster, welches durch die Ausschlagenden ggf. an die konkrete Situation angepasst werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Vorlage handelt. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen zur weiteren Beratung an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe oder direkt an das zuständige Nachlassgericht.

Bitte beachten Sie das untenstehende Merkblatt mit ausführlichen Informationen zum Verfahren.

Bei Rückfragen können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden:

Kontaktformular der Beglaubigungsstelle in London

Kontaktformular des Generalkonsulats Edinburgh

Informationen zum Service und den Öffnungszeiten der Beglaubigungsstellen der Botschaft und des Generalkonsulats finden Sie hier.

Wenn Sie die Beglaubigungsstelle der Botschaft oder des Generalkonsulats anschreiben möchten, füllen Sie das entsprechende Kontaktformular aus.

Beglaubigungen

Überprüfen Sie anhand dieser Karte ob Sie sich an die Botschaft in London oder das Generalkonsulat in Edinburgh wenden müssen.

Downloads

Merkblatt: Ausschlagung einer Erbschaft

Ausschlagungserklärung

Ausschlagungserklärung Minderjährige

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