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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit/ Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
In Fällen, in denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unklar ist, oder wenn Sie von einer deutschen Behörde (z.B. im Rahmen einer Verbeamtung) zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises aufgefordert werden, kann die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises erforderlich werden.
Im Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wird dann verbindlich festgestellt, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln die zuständige Behörde, bei der das Feststellungsverfahren durchgeführt wird.
Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Viele Ereignisse im Leben der antragstellenden Person, aber auch ihrer Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche bzw. familiäre Ereignisse (z.B. Geburt oder Eheschließung) und/oder politische bzw. rechtliche Entwicklungen handeln. Weitere Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (z.B. Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweise und dergleichen). Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Antragstellung bei den deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich
Bevor Sie über die Botschaft London oder das Generalkonsulat Edinburgh einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen, lesen Sie bitte die Hinweise des Bundesverwaltungsamtes. Ihren Antrag reichen Sie bitte über die für Ihren Wohnort zuständige Auslandsvertretung ein.
Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte die Antragsformulare des Bundesverwaltungsamtes.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare in deutscher Sprache ausgefüllt werden müssen.
Sie benötigen für die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises folgende Unterlagen:
- Antragsformular (Antrag „F“) für Personen ab 16 Jahren bzw. Antragsformular (Antrag „F K“) für Kinder unter 16 Jahren
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Anlage „V“ (sofern Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit in Abstammung von deutschen Vorfahren geltend machen wollen)
Sie benötigen die Anlage „V“ für jeden Ihrer Vorfahren bis zu der Person,
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für die ein Staatsangehörigkeitsausweis/ Heimatschein einer deutschen Behörde ausgestellt wurde, oder
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die vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder zuvor als Deutscher bzw. Deutsche ausgewandert ist, oder
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die nicht durch Abstammung/ Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat (sondern z. B. durch Einbürgerung)
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Kopie Ihres letzten/ aktuellen ausländischen Reisepasses, (soweit vorhanden) deutschen Reisepasses/ Personaldokumentes (jeweils Seiten mit Passbild und Personalangaben)
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Ergänzende Unterlagen für sich selbst und Ihre Vorfahren:
Urkunden zum Nachweis der Abstammung und Identität, bspw.Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbücher, ausländische Personaldokumente (z. B. Reisepass, Identitätskarten, Ausländerausweise),
Mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher, bspw.
Deutsche Personaldokumente (z. B. Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis), Einbürgerungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweise, Registrierscheine, Flüchtlingsausweise, Staatsangehörigkeitsausweise, Auszug aus dem deutschen Melderegister
Ggf. weitere hilfreiche Unterlagen, bspw.
Ihre Aufenthaltsberechtigung im Vereinigten Königreich (z. B. Settled Status, Permanent Resident Card, Ausländerausweis), Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung), Nachweise über den Erwerb/ Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten, Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen, Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)
Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit der Anlage „V“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original ein. Sämtliche Unterlagen/ Dokumente fügen Sie bitte als beglaubigte Kopien dem Antrag bei. Außerdem fügen Sie bitte noch einen kompletten Satz unbeglaubigter Kopien von Antrag und begleitenden Unterlagen/ Dokumenten bei. Von Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Für die Kopiebeglaubigungen buchen Sie bitte einen Termin bei unserer Beglaubigungsstelle. Während dieses Termins reichen Sie dann Ihre vollständigen Antragsunterlagen ein.
Eine Kopiebeglaubigung kann alternativ bei einem Notary Public oder einem unserer Honorarkonsuln erfolgen. Ihre vollständigen Antragsunterlagen übersenden Sie uns in dem Fall bitte per Post. Bitte übersenden Sie uns keine Originalurkunden.
Die Postanschrift lautet:
German Embassy London
Legal and Consular Section
23 Belgrave Square
London, SW1X 8PZ
bzw.
Consulate General Edinburgh
Legal and Consular Section
16 Eglinton Crescent
Edinburgh EH12 5DG
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, nachdem Ihr Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet wurde. Bei evtl. Rückfragen zu Ihrem Antrag geben Sie bitte stets das in dieser Eingangsbestätigung mitgeteilte Geschäftszeichen an.
Sofern im laufenden Verfahren ergänzende Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Anderenfalls melden wir uns erst, wenn über Ihren Antrag abschließend entschieden wurde. Aufgrund der zu erwartenden Bearbeitungszeit in Deutschland sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Eingangsbestätigung ab.