Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen für Erwachsene (über 18 Jahre) und Personalausweisen für Personen über 16 Jahre
Anträge für Reisepässe und Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft oder im Generalkonsulat oder bei einigen Honorarkonsuln gestellt werden.
Die Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen in Aberdeen (für Edinburgh), Barrow upon Humber, Belfast, Birmingham, Bristol, Cardiff, Leeds, Liverpool, Newcastle upon Tyne (für Edinburgh), Plymouth, Southampton nehmen ebenfalls Passanträge an. Bitte beachten Sie die jeweiligen Konsularbezirke.
Allgemeine Informationen
Alle antragstellenden Personen müssen zur Antragstellung persönlich anwesend sein (zur Identifikation und zur Aufnahme der Fingerabdrücke).
Für alle antragstellenden Personen muss vorab ein Termin gebucht werden, d. h. für zwei Personen benötigen Sie auch zwei Termine usw.
Es können mehrere Dokumente für eine Person in einem Termin beantragt werden (z. B. Reisepass und Personalausweis für dieselbe Person)
Ihre fertigen Ausweisdokumente werden Ihnen per Post zugesandt. Bringen Sie deshalb bitte einen adressierten und frankierten Rücksendeumschlag (Royal Mail Special Delivery „up to 500g“) mit.
Heranwachsende können Personalausweise bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten beantragen.
Bearbeitungszeiten
Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtlichen, unverbindlichen Bearbeitungszeiten sind wie folgt:
London | Edinburgh | |
Reisepass Standard | 6 bis 8 Wochen | 7 bis 9 Wochen |
Reisepass Express | 4 bis 5 Wochen | 5 bis 6 Wochen |
Personalausweis | 4 bis 5 Wochen | 5 bis 6 Wochen |
Diese Bearbeitungszeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Dokumente durch die Botschaft bei der Bundesdruckerei. Sollten im Antragsprozess Verzögerungen auftreten (z. B. wegen fehlender Unterlagen), verlängern sich die Bearbeitungszeiten entsprechend.
Im Expressverfahren wird der Reisepass von der Bundesdruckerei innerhalb weniger Tage nach Antragseingang gefertigt und in den Versand gegeben.
Der Expresszuschlag wird ausschließlich für die bevorzugte und beschleunigte Bearbeitung bei der Bundesdruckerei erhoben. Der Versand des Dokuments an die deutsche Auslandsvertretung kann durch die Zahlung des Expresszuschlags nicht beschleunigt werden.
Der Versand der Reisepässe wird durch einen externen Kurierdienstleister abgewickelt. Auf die Lieferzeit haben die Bundesdruckerei und die deutschen Auslandsvertretungen leider keinen Einfluss. Angesichts der immer wieder auftretenden Verzögerungen im internationalen Luftverkehr kann eine Garantie für die Lieferung des Passes zu einem bestimmten Termin daher leider nicht übernommen werden. Alle Angaben zu der voraussichtlichen Lieferzeit sind unverbindlich.
Gültigkeit von Ausweisdokumenten
Biometrische Reisepässe sowie Personalausweise haben folgende Gültigkeit (ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung)
Personen 24 Jahre und älter | Gültigkeit: 10 Jahre |
Personen jünger als 24 Jahre | Gültigkeit: 6 Jahre |
Was geschieht mit Ihrem alten Ausweisdokument?
Sie haben folgende Optionen:
Ihr bisheriger Reisepass/Personalausweis ist bereits ungültig
- Dokument wird vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben
Ihr bisheriger Reisepass/ Personalausweis ist bei Antragstellung noch gültig
- Dokument wird mit Ihrer Zustimmung vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben.
- Dokument verbleibt in der Botschaft und wird Ihnen entwertet mit dem neuen Ausweisdokument übersandt.
- Sie nehmen das Dokument nach Antragstellung wieder mit sich (z. B. für anstehende Reise) und müssen dieses dann zur Entwertung an die Botschaft übersenden (auch wenn es in der Zwischenzeit schon ungültig geworden ist).
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (im Formular-Center)
- Aktuelles deutsches Ausweisdokument
- Geburtsurkunde (die Urkunde muss Angaben zu den Eltern enthalten, sogenannte „Short Form Birth Certificates“ oder „Abridged Birth Certificates“ können nicht akzeptiert werden)
- Deutsche Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung (falls zutreffend)
- Ehe-/Heiratsurkunde (falls zutreffend)
- Bescheinigung über die Namensführung (falls zutreffend)
- Nachweise über andere Staatsangehörigkeiten (falls zutreffend, z. B. Einbürgerungsurkunde UK)
- Weitere Ausweisdokumente (z. B. britischer Pass)
- Promotionsurkunde (falls zutreffend und Eintragung des akademischen Titels gewünscht)
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland (nur erforderlich, falls im letzten deutsche Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
- Adressnachweis (z. B. Utility Bill, Council Tax, Bank Statement, etc.)
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto je zu beantragendem Dokument (bitte nicht älter als drei Monate), Informationen zur Biometriefähigkeit finden Sie hier
- Adressierter und frankierter Rücksendeumschlag (Royal Mail Special Delivery „up to 500g“) je beantragtem Dokument
Änderungen seit letzter Antragstellung
Sollten sich seit der letzten Antragstellung wesentliche Änderungen in Ihren Lebensumständen ergeben haben, die für die Antragstellung relevant sind, sollten Sie prüfen, ob und welche weiteren Schritte eventuell vor Ihrem Passantrag notwendig sind.
Beispiel 1:
Sie haben geheiratet und möchten den Namen Ihres Ehepartners annehmen. Dann ist vor Antragstellung eine Namenserklärung notwendig.
Beispiel 2:
Sie wollen bzw. haben sich im Vereinigten Königreich einbürgern lassen. Stellen Sie sicher, dass Sie zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung empfangen haben. Andernfalls droht Ihnen der Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte zum Namens- und Personenstandsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht
Sollte es seit Ihrer letzten Antragstellung in London oder bei einem unserer Honorarkonsuln zu keinerlei Änderungen gekommen sein, dann ist die Vorlage der folgenden Dokumente ausreichend (ebenfalls Original und Kopie)
- Antragsformular
- Aktuelles deutsches Ausweisdokument
- Adressnachweis (z.B. Utility Bill, Council Tax Bill, etc.)
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto je zu beantragendem Dokument (bitte nicht älter als drei Monate), Informationen zur Biometriefähigkeit finden Sie hier
- Adressierter und frankierter Rücksendeumschlag (Royal Mail Special Delivery „up to 500g“)
Dies gilt nicht für Passanträge, die beim Generalkonsulat in Edinburgh oder den Honorarkonsuln in Aberdeen und Newcastle upon Tyne gestellt werden.
Gebühren
Informationen zu den Gebühren finden Sie hier
Wir akzeptieren nur bargeldlose Zahlungen mit Kreditkarten der Anbieter MasterCard und Visa. Die Karte muss physisch vorliegen. Kontaktlose und Wallet-Payments (z. B. Google Pay oder Apple Pay) sind leider nicht möglich. Die/der Karteninhaber/in muss anwesend sein, um den Belastungsbeleg zu unterschreiben.