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Hilfe für Deutsche in Notfällen - Verhalten bei Verlust von Geld und Papieren
Was tun bei Diebstahl? Wie komme ich an Geld? Wie bekomme ich ein neues Reisedokument? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass diese Nummer nur für dringende, unaufschiebbare Notfälle zur Verfügung steht, die abends/nachts/am Wochenende ein umgehendes Tätigwerden der Deutschen Botschaft in London erfordern. Unter dieser Nummer erreichen Sie den/die für den Notdienst eingeteilte/n Mitarbeiter/in direkt zu Hause oder unterwegs per Mobiltelefon; die Botschaft ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht durch einen ständig wachenden Kollegen besetzt.
Nachstehend finden Sie wichtige Informationen, wie Sie bei Verlust von Reisedokumenten usw. vorzugehen haben. Sie finden dort auch Telefonnummern der wichtigen deutschen Kreditkartengesellschaften sowie Möglichkeiten kostenfrei nach Deutschland zu telefonieren. Auch erfahren Sie, wie Sie sich umgehend Bargeld aus Deutschland beschaffen können.
Was tun bei Diebstahl?
Bei Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen. Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll.
Gestohlene EC-/Kreditkarten unter der Telefonnummer 0049-30 4050 4050 sperren!
R-Gespräche nach Deutschland sind unter der Telefonnummer 0800-89 00 49 von jeder Telefonzelle aus möglich; entstehende Kosten trägt der angerufene Teilnehmer.
Wie komme ich an Geld?
Geldüberweisungen aus Deutschland sind innerhalb weniger Stunden möglich, u.A. online unter: www.westernunion.com
Fragen Sie stets nach der Überweisungsnummer (MTCN) - das erleichtert die Auszahlung. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-833 833 erfahren Sie, ob der Betrag eingegangen ist. Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage eines Ausweises.
Wie bekomme ich ein neues Reisedokument?
Die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr kann in London nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bitte melden Sie sich per Email.
In Edinburgh kann die Ausstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bitte melden Sie sich per Email und schildern Sie Ihre Situation.
In Notfällen ausserhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende kann Ihnen ein Reiseausweis zur Rückkehr (RAP) durch den Bereitschaftsdienst der Botschaft London ausgestellt werden, soweit die nötigen Unterlagen vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Identitätsnachweise aus Deutschland angefordert werden müssen. Um die entsprechenden Behörden zu erreichen, raten wir dringend zu einer Vorsprache so früh wie möglich!
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller beide Elternteile ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
Verlustanzeige und Antragsformular
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses (über 18 Jahre) PDF / 614 KB