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Hilfe für Deutsche in Notfällen - Verhalten bei Verlust von Geld und Papieren

Artikel

Was tun bei Diebstahl? Wie komme ich an Geld? Wie bekomme ich ein neues Reisedokument? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass diese Nummer nur für dringende Notfälle zur Verfügung steht, die abends/nachts/am Wochenende ein umgehendes und unaufschiebbares Tätigwerden der Deutschen Botschaft in London erfordern. Unter dieser Nummer erreichen Sie den/die für den Notdienst eingeteilte/n Mitarbeiter/in direkt zu Hause oder unterwegs per Mobiltelefon; die Botschaft ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht ständig besetzt.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen, wie Sie bei Verlust von Reisedokumenten usw. vorzugehen haben. Sie finden dort auch Telefonnummern der wichtigen deutschen Kreditkartengesellschaften sowie Möglichkeiten kostenfrei nach Deutschland zu telefonieren. Auch erfahren Sie, wie Sie sich umgehend Bargeld aus Deutschland beschaffen können.

Was tun bei Diebstahl?

Bei Diebstahl von Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen. Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Die britische Polizei nimmt keine Verlustanzeigen für ausländische Pässe auf. Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist deswegen lediglich eine Verlustmitteilung gegenüber den deutschen Behörden erforderlich (siehe Formular unten).

Gestohlene EC-/Kreditkarten unter der Telefonnummer 0049-30 4050 4050 sperren!

R-Gespräche nach Deutschland sind unter der Telefonnummer 0800-89 00 49 von jedem britischen Telefonanschluss bzw. jeder Telefonzelle aus möglich; die Kosten für das Gespräch trägt der angerufene Teilnehmer.

Wie komme ich an Geld?

Informationen zur Geldbeschaffung in Großbritannien finden Sie hier.

Wie bekomme ich ein neues Reisedokument?

In London kann die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten der Passstelle erfolgen. Die Passstelle ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Wir stehen auch gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.

In Edinburgh kann die Ausstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular und schildern Sie Ihre Situation.

In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende kann Ihnen ein Reiseausweis zur Rückkehr (RAP) durch den Bereitschaftsdienst der Botschaft London ausgestellt werden, soweit die nötigen Unterlagen vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Identitätsnachweise aus Deutschland angefordert werden müssen. Um die entsprechenden Behörden zu erreichen, raten wir dringend zu einer Vorsprache so früh wie möglich!

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller beide Elternteile ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).

Verlustanzeige und Antragsformular

Verlustanzeige PDF / 51 KB

Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses (über 18 Jahre) PDF / 614 KB

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