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Anträge auf Ausstellung von Reisepässen für Kinder (Minderjährige unter 18 Jahren) und Personalausweisen für Personen unter 16 Jahre

Artikel

Anträge für Reisepässe und Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft oder im Generalkonsulat oder bei einigen Honorarkonsuln gestellt werden.

Die Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen in Aberdeen (für Edinburgh), Barrow upon Humber, Belfast, Birmingham, Bristol, Cardiff, Leeds, Liverpool, Newcastle upon Tyne (für Edinburgh), Plymouth, Southampton nehmen ebenfalls Passanträge an. Bitte beachten Sie die jeweiligen Konsularbezirke.

Allgemeine Informationen

Zur Antragstellung für Ausweisdokumente für Kinder müssen sowohl die Kinder (auch Neugeborene/ Kleinkinder) als auch alle Sorgeberechtigten persönlich anwesend sein (zur Identifikation und ggf. zur Aufnahme der Fingerabdrücke). Weitere Informationen zum Thema Sorgeberechtigte finden Sie weiter unten.

Für alle antragstellenden Personen muss vorab ein Termin gebucht werden, d. h. für zwei Kinder benötigen Sie auch zwei Termine usw.

Es können mehrere Dokumente für eine Person in einem Termin beantragt werden (z. B. Reisepass und Personalausweis für dieselbe Person).

Die fertigen Ausweisdokumente werden Ihnen per Post zugesandt. Bringen Sie deshalb bitte einen adressierten und frankierten Rücksendeumschlag (Royal Mail Special Delivery „up to 500g“) mit.

Heranwachsende können Personalausweise bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten beantragen.

Bearbeitungszeiten

Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtlichen, unverbindlichen Bearbeitungszeiten sind wie folgt:

London Edinburgh
Reisepass Standard 6 bis 8 Wochen 7 bis 9 Wochen
Reisepass Express 4 bis 5 Wochen 5 bis 6 Wochen
Personalausweis 4 bis 5 Wochen 5 bis 6 Wochen

Diese Bearbeitungszeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Dokumente durch die Botschaft bei der Bundesdruckerei. Sollten im Antragsprozess Verzögerungen auftreten (z. B. wegen fehlender Unterlagen), verlängern sich die Bearbeitungszeiten entsprechend.

Im Expressverfahren wird der Reisepass von der Bundesdruckerei innerhalb weniger Tage nach Antragseingang gefertigt und in den Versand gegeben.

Der Expresszuschlag wird ausschließlich für die bevorzugte und beschleunigte Bearbeitung bei der Bundesdruckerei erhoben. Der Versand des Dokuments an die deutsche Auslandsvertretung kann durch die Zahlung des Expresszuschlags nicht beschleunigt werden.

Der Versand der Reisepässe wird durch einen externen Kurierdienstleister abgewickelt. Auf die Lieferzeit haben die Bundesdruckerei und die deutschen Auslandsvertretungen leider keinen Einfluss. Angesichts der immer wieder auftretenden Verzögerungen im internationalen Luftverkehr kann eine Garantie für die Lieferung des Passes zu einem bestimmten Termin daher leider nicht übernommen werden. Alle Angaben zu der voraussichtlichen Lieferzeit sind unverbindlich.

Antragsstellung für Minderjährige

Minderjährige Antragsteller (unter 18 Jahre) können einen Reisepass nicht ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beantragen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass zur Antragstellung, also zum Termin in der Botschaft, das Kind sowie alle Sorgeberechtigten anwesend sind.

Sollte eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein können (in der Regel ein Elternteil, das nicht mit am Wohnort lebt oder z. B. beruflich verhindert ist), kann eine beglaubigte Einverständniserklärung vorgelegt werden. Ein Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie in unserem Formularcenter. Eine deutsche Behörde wie z. B. das Bürgeramt, eine deutsche Auslandsvertretung oder ein britischer oder deutscher Notar muss die Unterschrift des abwesenden Elternteils auf der Einverständniserklärung beglaubigt haben. Wir können die Einverständniserklärung nicht akzeptieren, wenn die Unterschrift des Elternteils von einer anderen Person/Institution beglaubigt wurde, z. B. von einem Rechtsanwalt, einem Polizeibeamten, der Post oder einem Friedensrichter.

Sollte nur ein Elternteil oder eine dritte Person alleiniges Sorgerecht innehaben, muss dieser Umstand nachgewiesen werden, z. B. durch Vorlage der Gerichtsentscheidung, mit der einen Elternteil die Sorge übertragen wird (z. B. britische Child Arrangement Order oder deutscher Sorgerechtsbeschluss).

Sollte nur ein Elternteil zum Termin vorsprechen, bzw. keine beglaubigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. kein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorliegen, können wir den Antrag nicht bearbeiten. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren. Dies gilt auch, wenn Sie eine weite und kostenintensive Anreise hatten.

Diese Regelungen dienen dem Schutz von Kindern.

Heranwachsende können Personalausweise bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten beantragen.

Gültigkeit von Ausweisdokumenten

Biometrische Reisepässe und Personalausweise für Kinder (zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre) werden mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.

Was geschieht mit Ihrem alten Ausweisdokument?

Sie haben folgende Optionen:

Ihr bisheriger Reisepass/Personalausweis ist bereits ungültig

  • Dokumente wird vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben

Ihr bisheriger Reisepass/Personalausweis ist bei Antragstellung noch gültig

  • Dokument wird mit Ihrer Zustimmung vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben.
  • Dokument verbleibt in der Botschaft und wird Ihnen entwertet mit dem neuen Ausweisdokument übersandt.
  • Sie nehmen das Dokument nach Antragstellung wieder mit sich (z. B. für anstehende Reise) und müssen dieses dann zur Entwertung an die Botschaft übersenden (auch wenn es in der Zwischenzeit schon ungültig geworden ist).

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (im Formular-Center)
  • Aktuelles deutsches Ausweisdokument
  • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde (die Urkunde muss Angaben zu den Eltern enthalten, sogenannte „Short Form Birth Certificates“ oder „Abridged Birth Certificates“ können nicht akzeptiert werden)
  • Deutsche Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung (falls zutreffend)
  • Eheurkunde der Eltern (falls zutreffend)
  • Bescheinigung über die Namensführung (falls zutreffend)
  • Nachweise über andere Staatsangehörigkeiten (falls zutreffend)
  • Einbürgerungsurkunden (z. B. Einbürgerungsurkunde UK)
  • Weitere Ausweisdokumente (z. B. britischer Pass)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (nur erforderlich, falls im letzten deutschen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  • Adressnachweis (z. B. Utility Bill, Council Tax, Bank Statement, etc., Nachweis auf den Namen der Eltern ausreichend)
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto je zu beantragendem Dokument (bitte nicht älter als drei Monate), Informationen zur Biometriefähigkeit finden Sie hier
  • Adressierter und frankierter Rücksendeumschlag (Royal Mail Special Delivery „up to 500g“) je beantragtem Dokument

Änderungen seit letzter Antragstellung

Sollten sich seit der letzten Antragstellung wesentliche Änderungen in Ihren Lebensumständen ergeben haben, die für die Antragstellung relevant sind, sollten Sie prüfen, ob und welche weiteren Schritte eventuell vor Ihrem Passantrag notwendig sind.

Beispiel:

Die verheirateten Eltern eines Neugeborenen führen keinen gemeinsamen Ehenamen. Dann ist vor Antragstellung eine Namenserklärung notwendig.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte zu unseren Informationen zum Namens- und Personenstandsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht.

Sollte es seit Ihrer letzten Antragstellung in London oder bei einem unserer Honorarkonsuln zu keinerlei Änderungen gekommen sein, dann ist die Vorlage der folgenden Dokumente ausreichend (ebenfalls Original und Kopie)

  • Antragsformular
  • Aktuelles deutsches Ausweisdokument
  • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Adressnachweis (z. B. Utility Bill, Council Tax Bill, etc., Nachweis auf den Namen der Eltern ausreichend)
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto je zu beantragendem Dokument (bitte nicht älter als drei Monate), Informationen zur Biometriefähigkeit finden Sie hier
  • Adressierter und frankierter Rücksendeumschlag (Royal Mail Special Delivery „up to 500g“)
  • Dies gilt nicht für Passanträge, die beim Generalkonsulat in Edinburgh oder den Honorarkonsuln in Aberdeen und Newcastle upon Tyne gestellt werden.

Gebühren

Informationen zu den Gebühren finden Sie hier

Wir akzeptieren nur bargeldlose Zahlungen mit Kreditkarten der Anbieter MasterCard und Visa. Die Karte muss physisch vorliegen. Kontaktlose und Wallet-Payments (z. B. Google Pay oder Apple Pay) sind leider nicht möglich. Die/der Karteninhaber/in muss anwesend sein, um den Belastungsbeleg zu unterschreiben.

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