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Wichtige Informationen zur Kuriernutzung der Botschaft

22.01.2025 - Artikel

Was ist der Sonderkurier der Deutschen Botschaft?

Für die Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland an die Wahlämter bietet die Deutsche Botschaft in London für diese Wahl ausnahmsweise die Nutzung eines Sonderkuriers an. Alle bis zum 18.02.2025 eingegangenen Wahlbriefe werden nach Berlin an das Auswärtige Amt weitergeleitet. Von dort erfolgt die Verteilung an die zuständigen Wahlämter.

Was muss ich bei der Nutzung des Sonderkuriers beachten?

Füllen Sie Ihre Wahlunterlagen aus und senden Sie den Wahlbriefumschlag in einem zusätzlichen Umschlag an die Botschaft. Kennzeichnen Sie den äußeren Umschlag deutlich, damit er als Wahlsache erkennbar ist. Eine Frankierung des Wahlbriefs selbst ist nicht erforderlich.
Sie können Ihren Wahlbrief auch bis einschließlich 18.02.2025 persönlich zu den Öffnungszeiten der Botschaft abgeben: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr.

Auch wenn die Botschaft sich bemüht, die rechtzeitige Ankunft der Briefe sicherzustellen, können kommerzielle Expresspostdienste (Royal Mail) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen als die Nutzung des Sonderkuriers. Die Entscheidung und Verantwortung obliegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person. Entstandene Versandkosten werden nicht erstattet.
Das Auswärtige Amt übernimmt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Briefe ist nicht möglich.

Wie erhalte ich meine Wahlunterlagen?

Voraussetzung dafür, dass Ihnen Ihre Wahlunterlagen nach Großbritannien übersandt werden ist, dass Sie sich in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde eingetragen haben, die für Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland zuständig ist. Ein persönliches Erscheinen bei der Botschaft ist dafür nicht erforderlich. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland per Email eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Weitere Informationen zum Eintragen ins Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Wann sollte ich meinen Wahlbrief losschicken?

So schnell wie möglich! Aufgrund der knappen Fristen muss Ihr Wahlbrief bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025, im zuständigen Wahlbüro eingetroffen sein, um berücksichtigt zu werden. Wenn Sie den Sonderkurier der Botschaft nutzen möchten, muss Ihr Wahlbrief spätestens am Dienstag, den 18.02.2025, bei der Botschaft eingehen.

Wohin schicke ich meinen Wahlbrief?

Sie können Ihren ausgefüllten Wahlbrief entweder per regulärem Postversand direkt an Ihre zuständige Wahlbehörde in Deutschland senden oder – wenn Sie den Sonderkurier nutzen möchten – an die Deutsche Botschaft in London schicken. Der Versand an die Botschaft ist sowohl postalisch als auch durch persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 15:00 Uhr) möglich.

Die Adresse lautet:
German Embassy London
WAHLBRIEF
23 Belgrave Square
London, SW1X 8PZ

Wird mein Wahlbrief sicher ankommen?

Auch wenn die Botschaft sich bemüht, die rechtzeitige Ankunft der Briefe sicherzustellen, können kommerzielle Expresspostdienste (Royal Mail) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen als die Nutzung des Sonderkuriers. Die Entscheidung und Verantwortung obliegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person. Entstandene Versandkosten werden nicht erstattet.
Das Auswärtige Amt übernimmt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Briefe ist nicht möglich.

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