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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht

FAQ

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Kinderreisepass
Kind mit Reisepass © dpa

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich nach dem Abstammungsprinzip automatisch durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Sie können für Ihr Kind somit i.d.R. direkt einen deutschen Pass oder Personalausweis beantragen.

Ist nur der Vater deutsch, muss eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Bei einer Geburt im Vereinigten Königreich ist dies i.d.R. der Fall, wenn der Vater in der Geburtsurkunde als „father“ und beide Eltern als „informant“ eingetragen sind.

Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.

Passport
Passport © dpa

Nein, wenn Ihr Kind durch Geburt automatisch zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat (die deutsche durch Abstammung), ist eine spätere Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten aus deutscher Sicht nicht erforderlich. Ihr Kind ist also dauerhaft Doppelstaater. Unter Umständen mag aber das Recht des anderen Landes eine Optionsnotwendigkeit vorsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen des anderen Landes.

German and French passport
German and French passport © dpa

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Durch das neue Gesetz wird Mehrstaatigkeit seit dem 27. Juni 2024 generell hingenommen.

Konkret heißt das: Das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG (wie es in der Zeit nach Brexit bis zu diesem Zeitpunkt bestand) bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit entfällt.

Die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr möglich.

Wer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, kann dann seine deutsche Staatsangehörigkeit dadurch nicht mehr verlieren.

Sie können den Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit unserer Passstelle mitteilen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

Es gibt nach deutschem Recht keine Höchstzahl von Staatsangehörigkeiten, die jemand besitzen darf.

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