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Sterbefälle deutscher Staatsangehöriger im Amtsbezirk der Botschaft London

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Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Großbritannien verschaffen sollen.

Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft London selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail über das Kontaktformular zur Verfügung.

Grundsätzliches

a) Der/ Die Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert

In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Großbritannien oder für den Rücktransport des Leichnams/ der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.

Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.

Möglich sind eine Sarg-Bestattung in Großbritannien bzw. eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung in Großbritannien oder eine Überführung des Leichnams nach Deutschland mit anschließender Sarg- bzw. Urnenbeisetzung.

Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.

b) Der/Die Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert

Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen.

Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen Bestattungsinstituten Fremdsprachen-, insbesondere Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Die entstehenden Bestattungskosten müssen im Regelfall von den Erben/ nächsten Angehörigen getragen werden. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor der Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.

Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, dass alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.

Sterbeurkunden

In Großbritannien muss der Tod einer Person dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Wenn jemand zu Hause verstirbt, sollte der Tod beim Standesamt für den Bezirk, in dem die Person lebte, angezeigt werden. Ist eine Person im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim verstorben, so ist dies beim Standesamt des Bezirks, in dem das Krankenhaus oder das Pflegeheim liegt, anzuzeigen.

Ein Todesfall sollte innerhalb von fünf Tagen angezeigt werden, die Registrierung kann jedoch um weitere neun Tage verschoben werden, wenn dem Standesamt mitgeteilt wird, dass eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt wurde.

Wenn der Tod einem Gerichtsmediziner (sog. Coroner) gemeldet wurde, können Sie keine Registrierung bzw. Beantragung einer britischen Sterbeurkunde vornehmen, bis die Untersuchungen des Gerichtsmediziners abgeschlossen sind. Die Bearbeitungsdauer variiert und hängt vom Einzelfall sowie der Auslastung des Gerichtsmediziners ab. Im Anschluss an die Registrierung des Todesfalls durch den Gerichtsmediziner erhalten Sie eine vorläufige Sterbeurkunde bzw. einen Totenschein (Coroner's Certificate of the Fact of Death).

Die britische Sterbeurkunde können Sie online beantragen.

Die Ausstellung ist gebührenpflichtig.

Bei der Beantragung der britischen Sterbeurkunde fragen Sie nach, ob die Sterbeurkunde mit einer Apostille versehen werden kann. Diese können Sie dann den deutschen Behörden vorlegen.

Sie benötigen mindestens ein Original der britischen Sterbeurkunde mit einer Original-Apostille darauf. Wenn Sie mehr Exemplare benötigen, können Sie bei Bedarf beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde mit der Apostille bei den deutschen Behörden einreichen.

Einen Termin für die Beglaubigung von Fotokopien können Sie online bei der deutschen Botschaft London oder dem Generalkonsulat Edinburgh vereinbaren.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kopien von einem britischen Notar beglaubigen zu lassen, benötigen Sie eine Apostille des FCDO auf jeder beglaubigten Kopie.

Bitte informieren Sie das zuständige Standesamt in Deutschland über den Todesfall. Das zuständige Standesamt ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Stirbt ein deutscher Staatsbürger im Ausland, kann der Tod zusätzlich auch in Deutschland nachbeurkundet werden, um eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten, welches die Nachlassabwicklung in Deutschland erleichtert.

Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland

Eine Einäscherung des Leichnams ist in Großbritannien möglich.

Eine Überführung des Leichnams/ der Urne nach Deutschland erfolgt auf dem Land-/ Luftweg. Die Vorbereitungszeit kann variieren. Sie erhalten hierzu weitere Informationen vom Bestattungsinstitut hier in Großbritannien.

Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.

Fragen zu aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Überführungen beantwortet Ihnen gerne:

Anke Teraa, Executive Director
European Federation of Funeral Services (EFFS)
c/o Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Cecilienallee 5
D-40474 Düsseldorf
Email: teraa@effs.eu
www.effs.eu
Tel.: +49(0)211 1600 849
Fax: +49(0)211 1600 8949
Mobil: +49(0)176 6203 1992

Beisetzung in Großbritannien

Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, auf einem örtlichen Friedhof in Großbritannien beigesetzt zu werden – vorbehaltlich dortiger Kapazitäten. Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.

Anreise von Angehörigen

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Großbritannien reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.

War die/der Verstorbene allerdings in Großbritannien ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein. In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind.

Wahl des Bestattungsunternehmens

Aus wettbewerbstechnischen Gründen spricht die Botschaft grundsätzlich keine Empfehlungen für bestimmte Bestattungsunternehmen aus und arbeitet mit keinem Bestattungsunternehmen zusammen.

Folgende Bestattungsunternehmen werden lediglich genannt, weil sie der deutschen Botschaft London bekannt sind:

- Die Auflistung erfolgt ohne Gewähr und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit -

Name: Rowland Brothers International Ltd
Adresse: 299-305 Whitehorse Road,
West Croydon,
Surrey, CR0 2HR
Tel.: 0044 20 8684 2324
E-Mail: info@rowlandbrothersinternational.com
Website: www.rowlandbrothersinternational.com

Name: Albin International
Adresse: George Alfred Dyer House, 51 Neptune Street,
London, SE16 7JP
Tel.: 0044 20 7313 6920
E-Mail: info@albininternational.com
Website: www.albininternational.com

Abwicklung von Nachlassverbindlichkeiten

Bitte setzen Sie sich mit der deutschen Rentenversicherung in Verbindung, um diese über den Tod zu informieren. Die Kontaktdaten und das Aktenzeichen sollten auf der Renteninformationsmitteilung stehen, die i. d. R. jährlich zugeschickt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Falls deutsche Versicherungen oder Verträge vorliegen, müssen diese ebenfalls informiert werden, um eine Überzahlung zu vermeiden.

Darüber hinaus sind das Nachlassgericht und das zuständige Finanzamt über den Todesfall zu informieren.

Bei Wohnsitz im Ausland ist das Bundeszentralamt für Steuern über den Todesfall zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite.

Bitte senden Sie den deutschen Reisepass/ Personalausweis mit einer Kopie der Sterbeurkunde an die zuständige Passbehörde (die Behörde, die den Reisepass/ Personalausweis ausgestellt hatte), so dass der Reisepass/ Personalausweis ungültig gemacht wird.

Die britische Regierung hat einen „step-by-step-Guide“ veröffentlicht mit weiteren Informationen.

Kontakt

Kontaktformular: Sterbefälle

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