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Änderung der Amtsbezirke
Seit dem 1. Februar 2025 haben sich die Amtsbezirke der Botschaft London und des Generalkonsulats Edinburgh wie folgt geändert:
Das Generalkonsulat Edinburgh ist ausschließlich für Schottland zuständig, die Botschaft London für England, Wales, Nordirland, Isle of Man, Isle of Wight, Britische Kanalinseln, Gibraltar und Falklandinseln (Malwinen).
Die Regionen Cumbria, Durham, Northumberland, North Yorkshire und Tyne and Wear sind somit ab dem 1. Februar 2025 auch dem Amtsbezirk der Botschaft London zugeordnet.
Sie können sich aber weiterhin für Passangelegenheiten und Beglaubigungen wie bisher an die deutsche Honorarkonsulin in Newcastle-upon-Tyne wenden.
Für andere konsularische Dienstleistungen ist ab dem 1. Februar 2025 die Botschaft London zuständig.
Antragsteller aus den Regionen Cumbria, Durham, Northumberland, North Yorkshire and Tyne and Wear beantragen Visa nunmehr über die Botschaft London oder die beauftragten externen Dienstleister in Manchester und London. Eine Beantragung in Edinburgh ist nur noch für Antragsteller aus Schottland möglich.
Zu Visaangelegenheiten finden Sie Informationen hier.