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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in einem anderen Staat
Informationen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in einem anderen Staat
Gesetzesänderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zum Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung für Personen im Ausland
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Durch das neue Gesetz wird Mehrstaatigkeit ab dem 27. Juni generell hingenommen. Konkret heißt das: Das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG (wie es in der Zeit nach Brexit bis zu diesem Zeitpunkt bestand) bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit entfällt. Die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr möglich.
Wer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, kann dann seine deutsche Staatsangehörigkeit dadurch nicht mehr verlieren.
Das Gesetz wurde am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27.06.2024 (drei Monate nach der Veröffentlichung) in Kraft getreten.