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Bundestagswahl 2025: Hinweise zum Versand der Briefwahlunterlagen
Am 23. Februar 2025 finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt, und viele im Ausland lebenden Deutsche fragen sich, ob die kurzen Fristen für die Versendung der Briefwahlunterlagen für eine Teilnahme an diesen Wahlen ausreichen werden. Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft London sind sich dieser Schwierigkeiten bewusst und werden die Versendung der Unterlagen, so gut es geht, unterstützen.
Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag von der Gemeinde voreingetragenen Stelle bis zum Wahltag am Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, eingehen. Die Verantwortung für rechtzeitige Absendung und Eingang trägt der/die Wahlberechtigte.
Beim Versand Ihres Briefes mit dem International Standard Service der Royal Mail beträgt die voraussichtliche Lieferzeit 3 bis 5 Werktage.
Die Deutsche Botschaft London bietet ausnahmsweise auch einen Sonderkurier für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an. Angesichts der Kürze der Fristen ist dies jedoch nicht unbedingt der schnellste und damit für Ihre Wahlteilnahme sicherste Weg. Um die Wahlbriefe fristgerecht weiterleiten zu können, muss der Wahlbrief im verschlossenen Umschlag spätestens am Dienstag, dem 18. Februar 2025, in der Botschaft eintreffen, damit er von der Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin noch rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro weitergeleitet werden kann.
Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggfs. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten ist die Haftung des Auswärtigen Amts und der Deutschen Botschaft für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Postsendungen ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.
Die Adresse für die Versendung Ihrer Unterlagen an die Botschaft lautet:
German Embassy London
WAHLBRIEF
23 Belgrave Square
London, SW1X 8PZ
Alternativ können Sie Ihren Brief auch persönlich an der Botschaft zu folgenden Geschäftszeiten abgeben:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 15:00 Uhr.
Bitte achten Sie in beiden Fällen auf die entsprechende Kennzeichnung, dass es sich um Ihre Wahlunterlagen handelt. Eine Frankierung des Wahlbriefs ist nicht erforderlich.
Alternative Beförderung
Wegen der engen Fristen regt das Auswärtige Amt an, gleichzeitig zu prüfen, ob nicht auch individuell oder gemeinsam mit privater Kreativität vor Ort entwickelte Lösungen (z. B. persönliche Mitnahme von Wahlstimmen auf Reise nach Deutschland und rechtzeitige Eingabe in den deutschen Postversand) geeignet sein können, eine Teilnahme an den Bundestagswahlen zu ermöglichen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung.