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Beschaffung einer Geburtsurkunde für in Deutschland geborene Personen

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Geburtsurkunden werden in Deutschland ausschließlich von dem Standesamt des Ortes ausgestellt, an dem eine Person geboren worden ist, oder von dem Standesamt, welches die Auslandsgeburt registriert hat.

Zur Beschaffung einer Geburtsurkunde aus Deutschland müssen Sie sich deshalb an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt oder an das Standesamt, welches Ihre Auslandsgeburt registriert hat, wenden. Register für eingemeindete Ortsteile werden in der Regel vom Standesamt der übergeordneten Gemeinde aufbewahrt.

Die Anschrift des zuständigen Standesamtes können Sie finden, indem sie im Internet mit folgenden Suchbegriffen arbeiten:

Standesamt + Ihr Geburtsort ODER Ihr letzter deutscher Wohnort ODER Standesamt I (wenn Sie im Ausland geboren worden sind und Ihre Geburt in Deutschland registriert wurde, Sie jedoch nie einen deutschen Wohnsitz gehabt haben).

Viele Standesämter nehmen mittlerweile Nachbestellungen von Geburtsurkunden online oder per E-Mail entgegen.

Wir empfehlen Ihnen, eine „Internationale Geburtsurkunde“ zu beantragen. Diese Urkunde ist eine mehrsprachige Fassung der deutschen Geburtsurkunde und wird erfahrungsgemäß von vielen britischen Stellen ohne zusätzliche Übersetzung akzeptiert.

Sollten Sie per E-Mail/ Kontaktformular in Kontakt mit dem zuständigen Standesamt treten, vergessen Sie bitte nicht, Ihren Namen und Ihre Postanschrift mit anzugeben. Aufgrund deutscher Datenschutzvorgaben ist es möglich, dass Ihnen nicht sofort eine Urkunde ausgestellt wird, sondern, dass Sie zunächst Ihre Identität/ Ihr Verwandtschaftsverhältnis, zur betroffenen Person, nachweisen müssen. Das Standesamt wird Sie entsprechend in Kenntnis setzen, sollte dies der Fall sein. Wir empfehlen, bereits bei Anfrage, Ihr Verwandtschaftsverhältnis oder den Grund für Ihr Interesse an der Ausstellung der Urkunde darzulegen.

Die Gebühren werden direkt vom Standesamt festgesetzt und müssen in der Regel auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des zuständigen Standesamtes.

Deutsche Geburtsurkunden für im Vereinigten Königreich geborene Personen

Wenn die Geburt noch nicht in Deutschland registriert wurde, finden Sie hier die Informationen zur Geburtsanzeige.

Beschaffung einer Geburtsurkunde für Personen, die in den ehemals deutschen Ostgebieten geboren sind

Zur Beschaffung einer deutschen Geburtsurkunde aus den ehemals deutschen Ostgebieten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin. Die Adresse lautet:

Standesamt I
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin (Mitte)
Germany
E-Mail: urkundenstelle@labo.berlin.de

Das Standesamt I verwahrt alle erhaltenen Geburtsregister aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Wenn das entsprechende Verzeichnis dem Standesamt vorliegt, wird die Geburtsurkunde gegen Rechnung ausgestellt. Ansonsten - zum Beispiel, wenn die Aufzeichnungen im Krieg vernichtet wurden - erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung, dass das Standesamt in Ihrem Fall nicht in der Lage ist, eine Geburtsurkunde auszustellen. Geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte eine Post-Adresse an, da Geburtsurkunden nicht per E-Mail versandt werden können.

Weitere Informationen des Standesamt I finden Sie hier.

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