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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in einem anderen Staat
Informationen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in einem anderen Staat
Gesetzesänderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zum Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung für Personen im Ausland
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Durch das neue Gesetz wird Mehrstaatigkeit ab dem 27. Juni 2024 generell hingenommen. Konkret heißt das: Das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG (wie es in der Zeit nach Brexit bis zu diesem Zeitpunkt bestand) bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit entfällt. Die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr möglich.
Wer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, kann seine deutsche Staatsangehörigkeit dadurch nicht mehr verlieren.
Das Gesetz wurde am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27.06.2024 (drei Monate nach der Veröffentlichung) in Kraft getreten.
Kontaktformular
Wenn Sie nach dem Lesen der Informationen auf unserer Webseite noch Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit haben, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen per Email über unser Kontaktformular (wählen Sie als Adressat „Informationen zu Staatsangehörigkeit“).
- Wann und wo wurden Sie geboren?
- Welche Staatsangehörigkeit hatten Ihre Eltern bei Ihrer Geburt? Hatten Ihre Eltern jemals oder haben sie noch einen deutschen Pass?
- Waren Ihre Eltern bei Ihrer Geburt miteinander verheiratet? Falls zutreffend, wann und wo haben Ihre Eltern geheiratet? Falls nicht, hat Ihr Vater die Vaterschaft zu Ihnen anerkannt?
- Wann und wo wurden Ihre Eltern geboren?
- Welche Staatsangehörigkeit hatten Ihre Eltern als sie geboren wurden?
- Haben Ihre Eltern jemals die britische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit angenommen? Wenn ja, wann
- Welche Staatsangehörigkeit(en) hatten Ihre Großeltern als Ihre Eltern geboren wurden?
- Waren Ihre Großeltern bei Geburt Ihrer Mutter/ Ihres Vaters miteinander verheiratet? Wann und wo haben sie geheiratet?
- Haben Sie, Ihre Eltern oder Ihre Großeltern jemals die britische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit beantragt? Falls ja, bitte erklären wie, wer wann eingebürgert wurde und welche Familienmitglieder ggf. im Antrag (der Eltern) eingeschlossen waren.
- Haben Sie, Ihre Eltern oder Ihre Großeltern jemals Militärdienst in einem anderen Land außer Deutschland geleistet? Wenn ja, wann?
- Wurden Sie oder einer Ihrer Vorfahren adoptiert? Wenn ja, wer und wann?