Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Generationenschnitt
Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit – der sogenannte Generationenschnitt (§ 4 Abs. 4 StAG).
Etwas anderes gilt nur, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister gestellt wird (§ 36 Personenstandsgesetz) oder wenn das Kind sonst staatenlos würde. Die Jahresfrist ist auch gewahrt, wenn die Geburtsanzeige innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht.
Unter welchen Voraussetzungen erwirbt mein Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?
Ihr Kind erwirbt nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
- Sie (beide deutschen Elternteile oder der deutsche Elternteil, wenn der andere Elternteil nicht Deutscher ist) nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden
UND - Ihr Kind im Ausland geboren wird
UND - Sie (beide deutschen Elternteile oder der deutsche Elternteil, wenn der andere Elternteil nicht Deutscher ist) zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist ein daneben noch bestehender bloßer melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland unbeachtlich.)
UND - Ihr Kind automatisch durch Geburt eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt.
Was muss ich tun, damit mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt?
Sie müssen innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim zuständigen deutschen Standesamt stellen. Diese Frist ist auch gewahrt, wenn der Antrag innerhalb dieser Jahresfrist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht.
Alle Informationen zur Beantragung der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes finden Sie hier.
Kontaktformular
Wenn Sie nach dem Lesen der Informationen auf unserer Webseite noch Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit haben, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen per Email über unser Kontaktformular (wählen Sie als Adressat „Informationen zu Staatsangehörigkeit“).
- Wann und wo wurden Sie geboren?
- Welche Staatsangehörigkeit hatten Ihre Eltern bei Ihrer Geburt? Hatten Ihre Eltern jemals oder haben sie noch einen deutschen Pass?
- Waren Ihre Eltern bei Ihrer Geburt miteinander verheiratet? Falls zutreffend, wann und wo haben Ihre Eltern geheiratet? Falls nicht, hat Ihr Vater die Vaterschaft zu Ihnen anerkannt?
- Wann und wo wurden Ihre Eltern geboren?
- Welche Staatsangehörigkeit hatten Ihre Eltern als sie geboren wurden?
- Haben Ihre Eltern jemals die britische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit angenommen? Wenn ja, wann
- Welche Staatsangehörigkeit(en) hatten Ihre Großeltern als Ihre Eltern geboren wurden?
- Waren Ihre Großeltern bei Geburt Ihrer Mutter/ Ihres Vaters miteinander verheiratet? Wann und wo haben sie geheiratet?
- Haben Sie, Ihre Eltern oder Ihre Großeltern jemals die britische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit beantragt? Falls ja, bitte erklären wie, wer wann eingebürgert wurde und welche Familienmitglieder ggf. im Antrag (der Eltern) eingeschlossen waren.
- Haben Sie, Ihre Eltern oder Ihre Großeltern jemals Militärdienst in einem anderen Land außer Deutschland geleistet? Wenn ja, wann?
- Wurden Sie oder einer Ihrer Vorfahren adoptiert? Wenn ja, wer und wann?