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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

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Wenn Sie aus bestimmten Gründen auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten möchten, müssen Sie hierfür einen Verzichtsantrag stellen.

Wenn Sie im Vereinigten Königreich leben, zusätzlich zur deutschen auch die britische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit besitzen und aus bestimmten Gründen auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten möchten, müssen Sie hierfür einen Verzichtsantrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellen. Ihren Antrag reichen Sie bitte über die für Ihren Wohnort zuständige Auslandsvertretung ein.

Das Bundesverwaltungsamt entscheidet als Staatsangehörigkeitsbehörde für im Ausland lebende Deutsche, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann und stellt gegebenenfalls eine Verzichtsurkunde aus. Mit Aushändigung der Verzichtsurkunde durch die Botschaft oder das Generalkonsulat wird der Verzicht wirksam.

Antragstellung bei den deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich

Sie benötigen für die Beantragung der Verzichtsurkunde folgende Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular in zweifacher Ausführung
  • Kopie Ihres deutschen Ausweisdokumentes
  • Kopie Ihres ausländischen Ausweisdokumentes
  • Adressnachweis, bspw. Stromrechnung (utility bill)

Zunächst genügen einfache Kopien der Dokumente. Ihre vollständigen Antragsunterlagen übersenden Sie uns bitte per Post an:

German Embassy

Legal and Consular Section
23 Belgrave Square
London, SW1X 8PZ

bzw. an:

Consulate General Edinburgh

Legal and Consular Section
16 Eglinton Crescent
Edinburgh
EH12 5DG

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, nachdem Ihr Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet wurde. Sofern im laufenden Verfahren ergänzende Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, setzen wir uns mit Ihnen aktiv in Verbindung. Anderenfalls melden wir uns erst, wenn über Ihren Antrag abschließend entschieden wurde.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass das Verfahren in Deutschland in aller Regel mehr als sechs Monate in Anspruch nimmt.

Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages innerhalb der ersten sechs Monate nach Antragstellung nicht beantworten.

Mit Fragen im Einzelfall können Sie sich gerne über das Kontaktformular an die zuständige Auslandsvertretung (London bzw. Edinburgh) wenden.

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