Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, The Old Vicarage, Briggate, Silsden, BD20 9JS, Großbritannien/ Vereinigtes Königreich.
Blackburn, Blackpool, Bradford, Calderdale (Halifax), Craven, Harrogate, Leeds, Kirklees, Rydale, Wakefield und York. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London
Antragsteller aus dem Bezirk Manchester werden bis auf weiteres gebeten, alle ihre Anfragen an die Botschaft in London zu richten. Auch persönliche Vorsprachen können dann nur noch in London erfolgen: Ein neuer Honorarkonsul/ eine neue Honorarkonsulin wird frühestens im Frühjahr 2022 bestallt werden.
Wenn Sie bspw. Fragen zur Einreise nach Deutschland, zu Pass-, Namens-, und zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten usw. haben, dann lesen Sie bitte die Informationen auf der Webseite der Deutschen Botschaft. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der Botschaft: zum Kontaktformular
Bitte beachten Sie, dass alle Anfragen, die nach dem 30.09.21 bei Honorarkonsul Green eingehen, nicht mehr beantwortet werden.
Alle Emails und Terminvereinbarungen, die vor dem 1.10.21 eingegangen bzw. gemacht wurden, werden noch durch Honorarkonsul Green bearbeitet. Dies gilt unabhängig von dem Datum auch weiterhin für alle Anfragen aus dem Bezirk Leeds.
Bezirk Manchester: Bolton, Bury, Derbyshire, Doncaster, Greater Manchester, Oldham, Rochdale, Rotherham, Salford, Selby, Sheffield, Stockport, Tameside und Wigan.
Bezirk Leeds: Blackburn, Blackpool, Bradford, Calderdale (Halifax), Craven, Harrogate, Leeds, Kirklees, Rydale, Wakefield und York.
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln
Weitere Informationen vom Honorarkonsul für Leeds und Manchester, Herrn Mark Green:
Liebe Leser,
gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.
Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung des Handels und Gewerbes sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann. Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Botschaft in London.
Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:
Passanträge
Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Passanträge werden ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache angenommen. Beachten Sie bitte, dass aufgrund der zahlreichen Anfragen eine Wartezeit von bis zu zwei Monaten entstehen kann.
Die Antragsgebühren und die zusätzliche Konsulargebühr sind in £ Sterling zu zahlen. Die Gebühren können entsprechend der konkreten Umstände (Passart, Alter des Antragstellers etc.) schwanken und werden auf Anfrage oder bei Antragsannahme festgesetzt.
Alle vom Antragsteller vorzulegenden Kopien von Dokumenten werden mit den Originalen, die vom Antragsteller mitzubringen sind, abgeglichen und beglaubigt. Relevante persönliche Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild werden digital aufgenommen und an die Botschaft in London zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Ausstellung eines neuen Ausweises erfolgt in Deutschland und dauert in der Regel neun Wochen. Die Botschaft London und der Honorarkonsul haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der ausstellenden Behörde. Der neue Pass wird dem Antragsteller schließlich per „special delivery“ zugesandt.
Beglaubigungen
Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).
Namenserklärungen
Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft.
Rentenangelegenheiten
Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.
Erbausschlagung
Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erkläret werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.
Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.
Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.
Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul
Zur Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul in Leeds zwecks Beantragung eines Passes oder für alle anderen konsularischen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an seine konsularische Assistentin per E-Mail, Post oder Telefon wie folgt:
E-Mail: leeds@hk-diplo.de
Telefon: 01535 656 525 (Mi – Fr, 10.00 – 16.00 Uhr)
Sie werden freundlich darum gebeten, uns möglichst per E-Mail zu erreichen.
Honorarkonsul Mark Green und seine konsularische Assistentin Sue Mageean freuen sich auf Ihren Besuch.