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Vornamenssortierung
Deutsche Staatsangehörige können durch Erklärung die Reihenfolge ihrer Vornamen ändern (sog. Vornamenssortierung).
Grundsätzliches
Seit 01. November 2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen (Vornamensortierung), die in der Regel durch die Eltern bei Beurkundung einer Geburt bestimmt wurden, neu festzulegen/ zu ändern.
Bitte beachten Sie, dass es weiterhin nicht möglich ist, die Schreibweise der Vornamen zu ändern oder aber einzelne Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.
Anmerkung:
Es ist Ihre persönliche Entscheidung, ob Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern möchten. Nachdem das Verfahren der Vornamenssortierung abgeschlossen ist, können Sie die Abfolge der Vornamen in offiziellen Dokumenten (Pass, Urkunden etc.) ändern lassen; rufen lassen können Sie sich natürlich auch unabhängig von einer solchen Erklärung, wie es Ihnen beliebt.
Die Vornamenssortierung kann nur einmal vorgenommen werden und ist unwiderruflich.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Wenn Sie beginnen möchten, den Antrag vorzubereiten, lesen Sie bitte vorab unsere Informationen zum Ablauf hier.
Möchten Sie eine Erklärung über die Sortierung von Vornamen abgeben, sind in der Regel die nachstehend aufgeführten Dokumente erforderlich:
- Anschreiben
- vollständig und leserlich ausgefülltes Formular zur Erklärung über Sortierung von Vornamen - Bitte nutzen Sie Groß- und Kleinschreibung und unterschreiben das Formular nicht.
- Gültiger deutscher Reisepass oder Personalausweis und andere Pässe, sofern vorhanden (ausreichend ist die Datenseite der Pässe) sowie Nachweis des Aufenthaltsstatus in Großbritannien für Deutsche, die nicht auch britische Staatsangehörige sind
- Geburtsurkunde
- Wohnsitznachweis für Großbritannien (z.B. Council Tax Bill oder Utility Bill)
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder eine aktuelle Meldebescheinigung vom (letzten) deutschen Wohnsitz, sofern vorhanden
- deutsche Heiratsurkunde, falls vorhanden
- grundsätzlich Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente (meist nicht erforderlich bei internationalen mehrsprachigen oder englischen Geburts- und Eheurkunden)
Wie ist der Antrag einzureichen?
Die aufgelisteten Unterlagen sind vor Terminbuchung in EINFACHER KOPIE (keine Originale!) POSTALISCH an die Botschaft London oder das Generalkonsulat Edinburgh zu übersenden. Wie genau das Verfahren abläuft, erfahren Sie ausschließlich hier.
Erst bei Ihrem Termin müssen die o.g. Dokumente im Original vorgelegt werden.
Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein und ggf. im Nachhinein von dem zuständigen Standesamt bei Ihnen angefordert werden. Insbesondere kann es zur Nachforderung deutscher Übersetzungen (auch von englischsprachigen) Urkunden kommen. Zudem werden häufiger Apostillen auf ausländischen Urkunden angefordert. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Apostillen auf britischen Urkunden.
Hier finden Sie weitere Hinweise zu Namenserklärungen (Bearbeitungszeiten, Gebühren).